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Schutzstatus S Bundesrat: Mehr Personen mit Schutzstatus S sollen arbeiten

  • Der Bundesrat möchte, dass mehr Menschen mit Schutzstatus S in die Arbeitswelt integriert werden.
  • Bundesrat Beat Jans erwartet sowohl von Unternehmen als auch von Personen mit Schutzstatus S, dass sie dafür bereit sind.
  • Unter anderem mit diesen Massnahmen will der Bundesrat im Asylwesen 700 Millionen Franken sparen.

«Ich erwarte, dass Chefs und Personalverantwortliche zuerst in der Schweiz nach Arbeitskräften schauen, bevor sie sich in Europa umsehen», betonte Bundesrat Beat Jans, Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD, an der Pressekonferenz, bei der die Massnahmen zur besseren Integration von Menschen mit Schutzstatus S in die Arbeitswelt vorgestellt wurden. Auch an die Personen mit Schutzstatus S richtete sich der Bundesrat direkt: «Wer arbeitet, lernt die Sprache. Wir brauchen Sie, und eines Tages braucht auch die Ukraine Sie wieder.»

Der Schutzstatus S rechnet grundsätzlich mit der Rückkehr der Menschen in ihr Land. Trotzdem soll die Erwerbsquote der Personen mit Schutzstatus S in einem ersten Schritt von 24 Prozent auf 40 Prozent erhöht werden, in einem zweiten Schritt wird die Erhöhung der Erwerbsquote auf 45 Prozent im Jahr 2025 geprüft. Damit soll die Sozialhilfe entlastet werden. Zudem sollen die Betroffenen mit erhaltenen oder neu erworbenen Qualifikationen bei ihrer Rückkehr einen Beitrag zum Wiederaufbau ihres Landes leisten können.

Was ist Schutzstatus S?

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Das Asylgesetz (Art. 4 und Art. 66 ff.) sieht den Status S für Personen vor, die vom Bundesrat aufgrund bestimmter Kriterien zu «Schutzbedürftigen» erklärt worden sind. Ihre Aufnahme erfolgt ohne Asylverfahren rasch und bis der Schutzbedarf entfällt. Es handelt sich um eine befristete humanitäre Aufnahme von Gruppen, bei denen die Flüchtlingseigenschaft nicht überprüft wird. Derzeit leben knapp 65'000 Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz. 24 Prozent von ihnen waren Ende April erwerbstätig. Bei denjenigen, die seit dem ersten Semester 2022 da sind, sind es 32 Prozent.

Der Status wird seit 12. März 2022 für die definierte Personengruppe angewendet. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. November 2023 beschlossen, den Schutzstatus S nicht vor dem 4. März 2025 aufzuheben.

Nur ein kleiner Teil der erwerbsfähigen Personen mit Schutzstatus S ist zurzeit bei den Regionalen Arbeits­vermittlungszentren gemeldet. Das soll sich ändern. Um eine Anmeldung bei den RAV für arbeitsmarktfähige Personen zu erreichen und grundsätzlich die Vermittlung in den Arbeitsmarkt zu verbessern, sollen Asylsozialhilfe und Integrationsförderung sowie die öffentliche Arbeitsvermittlung künftig enger zusammenarbeiten.

Zusammenarbeit mit der Wirtschaft stärken

Zur Stärkung der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft hat das EJPD Adrian Gerber, den heutigen Leiter der Abteilung Integration im SEM, als Beauftragten Arbeitsmarktintegration mandatiert. Er wird zwischen Verwaltung und Wirtschaft vermitteln und Unternehmen für die berufliche Integration von Personen mit Schutzstatus S zu gewinnen. Diese sollen im Lauf des Jahres auch Zugang zu einer von der ETH Zürich und der Universität Lausanne betriebenen Stellenplattform erhalten, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Geflüchteten ausgerichtet ist.

Sparen im Asylbereich

Die Ausgaben im Asylbereich sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Auch in den nächsten Jahren sind laut dem Bundesrat höhere Ausgaben zu erwarten, insbesondere im Sozialhilfe- und Integrationsbereich. Die Zahl der Asyl- und Schutzgesuche dürfte aufgrund der vielen weltweiten Krisenherde nicht abnehmen. Von den vorgestellten Massnahmen – der schnelleren Integration in den Arbeitsmarkt mit Schutzstatus S – erwartet der Bundesrat substanzielle Einsparungen. Er rechnet mit Minderausgaben von insgesamt rund 650 Millionen Franken bis 2028.

Netto 54 Millionen Franken will der Bundesrat bis Ende 2026 mit dem schnelleren Abbau von Asylgesuchen einsparen. Bis Ende Jahr soll das zuständige Justizdepartement weitere Sparvorschläge machen. Auf die Frage einer Journalistin, wie hoch das Sparziel an sich sei, sagt Bundesrat Jans, das könne er noch nicht sagen. «Wir werden das gemeinsam im Bundesrat erarbeiten.» Zur Diskussion stehe auch, ob die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen neu angeschaut werden solle.

Berner Asyldirektor fordert Abschaffung des Schutzstatus S

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Der Berner Asyldirektor Pierre Alain Schnegg fordert die Abschaffung oder Beschränkung des Schutzstatus S. Dieser komme nicht mehr primär Ukrainerinnen und Ukrainern zugute, sondern werde von Roma missbraucht. Alle Antragsstellenden wiesen ukrainische Papiere vor. «Aber wir zweifeln in vielen Fällen an dieser Identität.» Viele sprächen weder Ukrainisch noch Russisch. Anstelle des Schutzstatus S solle einer der regulären Aufenthaltstitel treten, so Schnegg. «Eine Alternative zur kompletten Aufhebung des Status S wäre, ihn nur noch Ukrainern aus gewissen Landesregionen zu gewähren, die stark vom Kriegsgeschehen betroffen sind.»

SRF 4 News, 08.05.2024, 15 Uhr ; 

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