- Der Ständerat macht beim Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) konsumentenfreundliche Beschlüsse der grossen Kammer rückgängig.
- Die kleine Kammer kehrt im Wesentlichen zur Version des Bundesrates zurück, die als zu versicherungsfreundlich kritisiert worden war.
Ob es daran lag, dass im Stöckli viele Versicherungsvertreter sitzen? Nachdem der Nationalrat die bundesrätliche Version zu Gunsten der Versicherten und KMU nachgebessert hatte, hat der Ständerat nun die Vorlage wieder zu Gunsten der Versicherungen gedreht.
Dies, obwohl zu Beginn der Debatte auch Alex Kuprecht (SVP/SZ), 40 Jahre als diplomierter Versicherungsfachmann tätig, versicherte, dass der Konkurrenzdruck und bereits bestehende Regeln die Versicherungen zu einem kundenfreundlichen Verhalten verpflichten würden.
Kündigungsrecht eingeschränkt
So lehnt der Ständerat die vom Nationalrat beschlossene Nachhaftung bei Krankenzusatzversicherungen ab. Es geht zum Beispiel um Krankheiten, die beim Auslaufen einer Versicherung zwar schon vorhanden, aber noch nicht sichtbar sind. Der Nationalrats wollte, dass die Versicherung dafür noch bis zu fünf Jahre nach Beendigung des Vertrages haften soll.
Widerrufsrecht abgeschwächt
Weiter hat der Ständerat zwar dem neuen Widerrufsrecht bei Vertragsschluss zugestimmt. Die vom Nationalrat beschlossene Ausdehnung des Widerrufsrechts auf wesentliche Vertragsänderungen lehnte er aber ab.
Anita Fetz (SP/BS) wies vergebens darauf hin, dass dies eine Schieflage zu Ungunsten der Versicherten zur Folge hätte – die nicht nur Konsumentinnen und Konsumenten seien, sondern auch KMU.
Der Nationalrat hatte zudem das Kündigungsrecht der Versicherung im Fall, dass der Versicherte falsche Angaben gemacht hat, auf zwei Jahre ab Vertragsschluss limitiert. Diese Frist strich der Ständerat wieder aus dem Gesetz. Hingegen beschloss er, dass mit der Kündigung nicht die ganze Leistungspflicht für einen schon eingetretenen Schaden wegfällt, sondern nur, soweit der Schaden durch die unwahren Angaben eingetreten oder vergrössert worden ist.
Risiko für KMU
Ein weiterer Entscheid zu Gunsten der Versicherungen betrifft das Kündigungsrecht: Kollektive Taggeldversicherungen sollen nicht nur von den Versicherten, sondern auch von den Versicherern ordentlich gekündigt werden können.
Anders als der Nationalrat will der Ständerat einem geschädigten Dritten zudem kein generelles Forderungsrecht einräumen. Ein solches soll nur gewährt werden, wenn der haftpflichtige Versicherte nicht direkt belangt werden kann oder wenn dieser bereits zahlungsunfähig ist.
Ratslinke enthält sich
Einige vom Ständerat beschlossene Änderungen fielen jedoch zu Gunsten der Versicherten aus. Unter anderem weitete dieser die Informationspflichten der Versicherungen aus. Der Versicherungsnehmer soll den Vertrag kündigen oder eine Prämienreduktion verlangen können, wenn das Risiko eines Schadenseintritts wesentlich kleiner geworden ist. Neu ins Gesetz eingefügt hat der Ständerat die Möglichkeit von Abschlagszahlungen.
In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes mit 29 Ja bei 13 Enthaltungen von Seiten der Ratslinken an. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.