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Reform der Verrechnungssteuer Diesmal backt der Bundesrat kleinere Brötchen

Zweimal wollte der Bundesrat die Verrechnungssteuer bereits reformieren. Beim dritten Reformversuch will die Landesregierung nun auf den «grossen Wurf» verzichten.

Sie ist in den vergangenen Jahren der wichtigste Grund gewesen, dass der Bundeshaushalt viel besser abgeschlossen hat als budgetiert: Die Verrechnungssteuer. Das ist diejenige Steuer in der Höhe von 35 Prozent, die auf Zinsen, Dividenden, Gewinnen aus Geldspielen und gewissen Versicherungsleistungen abgezogen wird, damit die Steuerpflichtigen diese Erträge in der Steuererklärung auch korrekt deklarieren. Denn nur dann erhalten sie die Verrechnungssteuer zurückbezahlt.

Zwei Mal hat der Bundesrat bereits einen Versuch unternommen, diese Verrechnungssteuer zu reformieren. Zwei Mal ist er damit aufgelaufen. Nun folgt der dritte Streich. Und diesmal backt der Bundesrat deutlich kleinere Brötchen. Von der Verrechnungssteuer befreit werden sollen nur noch Unternehmen in der Schweiz und Anleger aus dem Ausland. Natürliche Personen im Inland hingegen sollen die Verrechnungssteuer weiterhin bezahlen müssen. Sogar im grösseren Umfang als bisher, denn neu soll die Steuer auch auf Erträgen aus ausländischen Zinsanlagen erhoben werden, die heute noch nicht der Verrechnugnssteuer unterliegen.

Verzicht auf «grossen Wurf»

Der Bundesrat folgt damit im Wesentlichen den Eckwerten, wie sie eine Subkommission der nationalrätlichen Wirtschaftskommission ausgearbeitet und kürzlich publiziert hat. Entsprechend erfreut ist deren Präsident, CVP-Nationalrat Leo Müller: «Er hat eine gute Vorlage erarbeitet. Wir sind dankbar, dass der Bundesrat bei diesem Thema jetzt zielstrebig vorwärtsgeht.»

«Der grosse Wurf, der ist zu teuer, zu kompliziert, administrativ zu aufwendig. Deshalb ist es klug, eine kleinere Revision voranzutreiben.»
Autor: Leo Müller CVP-Nationalrat

Müller lobt insbesondere den Verzicht des Bundesrates auf eine grosse Reform der Verrechnungssteuer: «Der grosse Wurf, der ist zu teuer, zu kompliziert, administrativ zu aufwendig. Deshalb ist es jetzt klug, eine kleinere Revision voranzutreiben.»

Reform soll Mehreinnahmen bringen

Der Bundesrat schätzt, dass der Verzicht auf die Verrechnungssteuer bei Schweizer Firmen und ausländischen Anlegern zu Mindereinnahmen von 200 Millionen Franken für die Staatskassen führen wird. Unter dem Strich aber rechnet die Landesregierung mit Mehreinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden: Zum einen, weil – wie erwähnt – ausländische Zinsanlagen im Portfolio von Schweizern neu verrechnungssteuerpflichtig werden.

Zum anderen aber vor allem auch, weil es für Schweizer Firmen neu attraktiv würde, Anleihen in der Schweiz auszugeben. Heute weichen viele Unternehmen damit ins Ausland aus, weil dort keine Verrechnungssteuer anfällt.

Vernehmlassung im Herbst

Nationalrat Müller ist deshalb überzeugt, dass die geplante Reform für die Staatskassen ein gutes Geschäft wäre: «Die Konzerne haben schon lange auf diesem Punkt hingewiesen. Sie haben immer mitgeteilt, dass sie die Finanzierungen aufgrund dieses Wettbewerbsnachteils nicht mehr in der Schweiz vollziehen können. Und da bin ich wirklich zuversichtlich, dass die Finanzierung dann ins Inland verlegt wird und damit grosse Mehreinnahmen erzielt werden können.»

Der Bundesrat hat nun das Finanzdepartement beauftragt, eine detaillierte Vorlage für eine Reform der Verrechnungssteuer auszuarbeiten. Sie soll im Herbst in die Vernehmlassung geschickt werden.

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