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Revision Betreibungesgesetz Schikanöse Betreibungen sind endlich Geschichte

  • Auf Anfang 2019 setzt der Bundesrat eine Revision des Betreibungsgesetzes in Kraft.
  • Künftig können betriebene Personen das Betreibungsamt ersuchen, Dritten keine Auskunft zu erteilen über eine Betreibung.
  • Die Betreibungsämter sind jetzt daran, ihre IT-Infrastruktur an die neue Regelung anzupassen.

Stempel-Bank in einem Betreibungsamt.
Legende: Lief die Betreibung einmal, hatte man bislang wenig Chancen auf Diskretion. Keystone

Die Betreibung ist die schärfste Klinge eines Gläubigers. Trifft sie den Schuldner ungerechtfertigterweise, kann aus Recht leicht Unrecht werden. Der Bundesrat beseitigt mit der Revision des Betreibungsgesetzes diesen Makel des Rechtsverfahrens auf den 1. Januar 2019.

Dritte werden nicht mehr informiert

Reine Schikane-Betreibungen sind zwar selten, doch kommt es häufig zu Betreibungen wegen teilweise oder vollständig bestrittener Forderungen. Erfahren Dritte davon, kann das erhebliche Nachteile mit sich bringen, insbesondere bei der Stellen- und Wohnungssuche oder bei Kreditanträgen.

Dabei sind Betreibungen einfach einzuleiten und bleiben auch im Register stehen, wenn der Betriebene sich mit einem Rechtsvorschlag gegen die Betreibung wehrt.

In der Schuldenfalle?

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Frau zieht sich die leeren Säcke aus den Hosen.
Legende: colourbox

Die Adressen der kantonalen Schuldenberatungen finden Sie hier .

Künftig können betriebene Personen das Betreibungsamt ersuchen, Dritten keine Auskunft zu erteilen über eine Betreibung . Liegt das Gesuch nach Ablauf einer Frist von drei Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls vor, erteilt das Betreibungsamt keine Auskunft.

Auch Gläubiger haben Mittel

Es erteilt dann Auskunft, wenn der Gläubiger in einer Frist von zwanzig Tagen den Nachweis erbringt, dass er rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet hat. Wird dieser Nachweis nachträglich erbracht oder die Betreibung fortgesetzt, wird sie Dritten zur Kenntnis gebracht.

Das Parlament hatte die Änderung im Dezember gutgeheissen. Den Anstoss gab eine parlamentarische Initiative von Fabio Abate (FDP/TI).

Damit die Revision in Kraft gesetzt werden kann, müssen die Änderungen in den unterschiedlichen IT-Lösungen der fast 500 Betreibungsämter programmiert und getestet werden. Diese Massnahmen würden derzeit umgesetzt, schreibt der Bundesrat. Für viele Jugendliche insgesamt sicher eine positive Nachricht.

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