Es hätte eine Vorlage mit Biss werden sollen, die der damalige Finanzminister Ueli Maurer dem Parlament vor sechs Jahren präsentierte. Doch dieses war fürs Zubeissen gar nicht aufgelegt – und versenkte sie kurzerhand.
Finanzministerin ist inzwischen Karin Keller-Sutter. Doch auch ihr sollte es im Sommer im Ständerat nicht viel besser gehen. Trotz Mahnungen, die Schweiz rangiere bei Geldwäscherei-Vorschriften für Anwältinnen und Anwälte im internationalen Vergleich auf den hintersten Plätzen, wollte die kleine Kammer nicht viel von scharfen Zähnen wissen. Sie unterstellte Anwältinnen und Anwälte, die bei Geschäften mit Geldwaschpotenzial als Berater auftreten, zwar grundsätzlich verschärften Sorgfaltspflichten, formulierte aber so viele Ausnahmen, dass nur wenige betroffen wären.
Viele Transaktionen sind ausgenommen
Die grüne Nationalrätin Meret Schneider verleiht der ständerätlichen Vorlage heute das Prädikat: «Als Tiger gesprungen, als Bettvorleger gelandet.» Der Ständerat habe die Vorlage dermassen verwässert, dass sie kaum mehr Wirkung zeige, stellt der grüne Nationalrat Raphaël Mahaim fest. Für ihn ist sie in dieser Form ein «zum Teil absurdes Minimum».
So hat der Ständerat zum Beispiel definiert, dass die Sorgfaltspflichten bei Grundstückgeschäften nur gelten sollen, wenn diese den Wert von fünf Millionen Franken übersteigen. Damit seien aber 95 Prozent der Transaktionen ausgenommen, rechnet Tamara Funiciello von der SP vor. «Es braucht daher nicht viel, um zu sehen, dass diese Regelung faktisch zahnlos bleibt.»
Ziel des Ständerates und der Kommission war, das Gesetz auf die eigentlichen Kernrisiken zu reduzieren.
Die vorberatende Rechtskommission des Nationalrates verteidigt das «Zähneziehen» – und schlägt vor, noch ein paar weitere Zähne zu entfernen. «Ziel des Ständerates und seiner Kommission war, das Gesetz auf die eigentlichen Kernrisiken zu reduzieren», sagt Kommissionssprecher und Mitte-Präsident Philipp Matthias Bregy.
Dabei gehe es auch darum, eine wichtige Errungenschaft zu verteidigen, betont Anwalt Bregy: «Mit den nunmehr gemachten Vorschlägen bleibt der umfassende und vorbehaltlose Schutz des Berufsgeheimnisses gewahrt.»
Eine halbe Zahnprotese
SP, Grüne und Grünliberale haben mit einer ganzen Reihe von Anträgen versucht, der Vorlage wieder Zahnprothesen einzusetzen.
Sie bekamen Unterstützung von Bundespräsidentin Keller-Sutter, die den Rat darauf hinwies, dass schon mit dem ursprünglichen Entwurf des Bundesrates bloss ein kleiner Teil der Anwältinnen und Anwälte betroffen wäre: «Eine externe Schätzung ergab, dass nach dem Entwurf des Bundesrates zwischen 15 und 30 Prozent der Anwälte betroffen wären. Das entspricht ungefähr 1500 bis 2900 Personen. Durch die Änderungen der Kommission wurde diese Zahl noch deutlich reduziert.»
Nach der nationalrätlichen Debatte bleibt es im Wesentlichen dabei: SVP, FDP und Mitte haben fast alle Anträge für Verschärfungen abgelehnt – mit einer wesentlichen Ausnahme.
Die Grenze bei Grundstückgeschäften, bei denen die Sorgfaltspflichten gelten sollen, senkte der Nationalrat von fünf auf drei Millionen Franken. Dies, weil 25 Mitglieder der Mitte-Fraktion mit SP, Grünen und Grünliberalen gestimmt haben. Viel ändern dürfte sich damit allerdings nicht. Der grösste Teil der Grundstücke ist weniger als drei Millionen Franken wert. Der Nationalrat hat der Vorlage somit höchstens eine halbe Zahnprothese eingesetzt. Sie geht damit wieder zurück an den Ständerat.