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Mann an einer Maschine.
Legende: Künftig dürfen weniger gut qualifizierte Fachkräfte aus dem EU-Efta-Raum in die Schweiz kommen. Keystone

Schweiz Bundesrat kürzt Kontingente für Fachkräfte aus Drittstaaten

Die Höchstzahlen für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der EU oder Efta werden gekürzt. Dies hat der Bundesrat in einer Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verabschiedet. Die Revision tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Nächstes Jahr können Schweizer Unternehmen weniger Fachkräfte aus Ländern ausserhalb der EU und Efta rekrutieren als im laufenden Jahr. Der Bundesrat hat entschieden, die Höchstzahlen für 2015 gegenüber dem Niveau von 2014 deutlich zu senken.

  • Nächstes Jahr können Schweizer Unternehmen nur noch 6500 Spezialisten aus Drittstaaten rekrutieren. Der Bundesrat bewilligte 2500 Aufenthaltsbewilligungen (B-Ausweis) und 4000 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L-Ausweis). Damit werden die Kontingente für die Bewilligungen um je 1000 Einheiten gekürzt.
  • Die eine Hälfte der jeweiligen Kontingente wird laut dem Bundesrat auf die Kantone verteilt, die andere Hälfte bleibt in einer Bundesreserve.
  • Auch die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer aus EU/Efta-Staaten mit einer Einsatzdauer von über 90 respektive 120 Tagen pro Jahr werden herabgesetzt. Der Bundesrat bewilligte nur noch 2000 Einheiten für Kurzaufenthalter und 250 Einheiten für Aufenthalter. Im laufenden Jahr betrugen die Kontingente 3000 Einheiten für Kurzaufenthalter und 500 Einheiten für Aufenthalter. Die Höchstzahlen gelten für Dienstleistungserbringer, die sich nicht auf das Freizügigkeitsabkommen berufen können.

Erste Anpassung seit vier Jahren

Festgelegt werden die Zahlen in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE). Diese tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Der Bundesrat hat in der Verordnung auch den Datenaustausch zwischen der Arbeitslosenversicherung und den Migrationsbehörden geregelt.

Der Datenaustausch soll dabei helfen, missbräuchliche Sozialleistungsbezüge zu verhindern. Er ist Teil eines Massnahmenpakets zur Personenfreizügigkeit.

Durch die Reduktion will der Bundesrat auch einen Anreiz für Schweizer Unternehmen setzen, dass sie das im Inland vorhandene Arbeitskräftepotenzial noch effektiver ausschöpfen und fördern, wie er schreibt.

Es ist das erste Mal seit vier Jahren, dass die Regierung die Kontingente anpasst. Für 2011 erhöhte sie die Kontingente für Fachkräfte aus Drittstaaten von 7000 auf die heute geltenden 8000 Einheiten.

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