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Schweiz Datenschützer gegen Bundesratsvorschlag

Der Bundesrat will dem Druck aus dem Ausland nachgeben: Ausländische Staaten sollen künftig unter bestimmten Bedingungen gestohlene Bankdaten brauchen dürfen für Amtshilfegesuche in der Schweiz. Beim Datenschützer kommt das gar nicht gut an.

Hanspeter Thür verteidigt die Privatsphäre. Auch die der Bankkunden. Denn er ist der Eidgenössische Datenschutz-Beauftragte. Thür ist beunruhigt, denn der politische Druck auf rechtsstaatliche Grundsätze nehme weltweit zu. «Das ist etwas, das man mit gewisser Sorge begleitet», sagt er gegenüber SRF.

Sorgen bereitet Thür auch der neuste Vorschlag des Bundesrats: Wenn ein Staat nicht selber eine CD mit geklauten Bankdaten kauft, sondern die gestohlenen Daten über einen anderen Staat erhält, soll dieser Staat in der Schweiz Amtshilfegesuche stellen dürfen. Er soll so also Einsicht in die Kontodaten eines ausländischen Bankkunden in der Schweiz verlangen dürfen. Das wäre also Amtshilfe, gestützt auf gestohlene Daten.

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Datenschützer Thür: «Hehlerei»
aus SRF 4 News aktuell vom 15.08.2013.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 37 Sekunden.

Datenschützer Thür findet das falsch. Er könne sich nicht vorstellen, dass ein Staat legal handle, wenn er sich für ein Amtshilfegesuch auf von einem anderen Staat illegal beschaffte Daten stütze. Für den Datenschützer gilt weiterhin der Grundsatz: Ein Staat darf nicht gestohlene Daten kaufen und an andere Staaten weiterreichen. «Im normalen Strafwesen ist das Hehlerei», sagt Thür klar und deutlich.

Der Eidgenössische Datenschützer ist mit seiner Haltung auf der Linie der grossen bürgerlichen Parteien. Sie protestieren denn auch lautstark gegen den Vorschlag des Bundesrats. So scheint eine Mehrheit im Parlament in weiter Ferne. Gleichzeitig steigt der Druck aus dem Ausland: Indien zum Beispiel droht mit Massnahmen gegen Schweizer Unternehmen. Es wird langsam ungemütlich.

(snep;krua)

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