Das Volk hiess die Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) im November 2004 gut. Das Parlament wollte vom Bundesrat wissen, ob die Prinzipien auch eingehalten werden. In dem nun veröffentlichten Bericht zieht der Bundesrat eine positive Bilanz.
Er stellt aber auch fest, dass Gesetzesänderungen und neuen Gesetze, welche die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen tangierten, dem Bund zusätzliche Einwirkungsmöglichkeiten und Kompetenzen eingeräumt haben.
Dies sei auf diverse Faktoren zurückzuführen, schreibt der Bundesrat. So könne es sich als ökonomischer erweisen, landesweite Probleme auf Bundes- statt auf Kantonsebene zu lösen. Zudem dürfe der Bund dort, wo er seine Kompetenzen noch nicht ausgeschöpft habe, seine Aufgaben laut Verfassung ausweiten.
Eine wichtige Rolle spielen laut dem Bericht ausserdem Volksinitiativen und Gegenentwürfe dazu. Die mit Initiativen angestrebte Stärkung des Bundeseinflusses bleibe oft auch im Gegenvorschlag enthalten, hält der Bundesrat fest.