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Schweiz Initiativen versus Völkerrecht: Bundesrat blitzt ab

Mehrere Initiativen haben in den letzten Jahren Probleme bei der Umsetzung gemacht, weil sie im Konflikt mit dem Völkerrecht standen. Der Bundesrat hat zwar Lösungsansätze vorgelegt – diese sind aber in der Vernehmlassung durchgefallen. Er geht nun über die Bücher.

Die Alpeninitiative ist das erste Volksbegehren gewesen, welches das Völkerrecht tangierte. Das gleiche Problem zeigte sich bei der Minarett-, der Verwahrungs- und der Ausschaffungsinitiative. Eine textgetreue Umsetzung, die auch die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz respektiert, erwies sich als schwierig.

Im Fall der Ausschaffungsinitiative ist das Problem noch ungelöst. Mit der Ecopop-Initiative, der Masseneinwanderungsinitiative und der Durchsetzungsinitiative stehen mehrere Volksbegehren vor der Abstimmung, bei denen der Konflikt im Fall ihrer Annahme erneut aufflammen würde.

Kritik: Lösungsvorschläge zu unscharf

Um dieses Spannungsverhältnis zu entschärfen, hat der Bundesrat im März ein Bündel von Vorschlägen zur Diskussion gestellt. Der Vorentwurf sah vor, dass noch vor der Unterschriftensammlung überprüft werden sollte, ob eine Volksinitiative mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Das Ergebnis wäre aber nicht bindend gewesen, sondern eine Entscheidungshilfe für die Stimmberechtigten.

Die heute geltenden Gründe für eine Ungültigkeitserklärung hätten zudem leicht erweitert werden sollen. Eine Initiative sollte auch dann ungültig sein, wenn sie den von der Bundesverfassung anerkannten Kerngehalt der Grundrechte verletzt hätte. Bisher sind lediglich das Völkermord-, Folter- und Sklavereiverbot tabu, sowie das «Non-refoulement-Gebot».

Volksinitiativen, die übriges Völkerrecht verletzen, wollte der Bundesrat hingegen weiterhin zur Abstimmung bringen. Hier setzte die Kritik in der Vernehmlassung ein, denn zahlreiche Initiativen, die Probleme bei der Umsetzung bereiteten, wären auch unter dem neuen Regime noch gültig gewesen.

Problem bleibt bestehen

Zweifel, ob das anvisierte Problem mit den Lösungsansätzen des Bundesrats behoben werden könnte, hatten vor allem SP und CVP. Die Grünen verlangten eine verbindliche Beurteilung der Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht.

FDP und SVP sprachen sich in erster Linie gegen eine vermeintliche Beschneidung der Volksrechte aus. Die SVP drohte gar, eine Initiative zu lancieren, die den Vorrang des Landesrechts in der Verfassung festschreiben sollte.

Nach dieser heftigen Kritik verzichtet der Bundesrat darauf, die vorgeschlagenen Ansätze weiter zu verfolgen. Die Frage bleibe aber auch in Zukunft bedeutsam, wie verschiedene hängige Initiativen zeigten, schreibt er in einer Mitteilung.

Er hat deshalb das EJPD beauftragt, zusammen mit dem EDA und der Bundeskanzlei neue Lösungen auszuarbeiten. Zur Stossrichtung äusserte sich der Bundesrat nicht.

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