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Schwein hinter Gitter.
Legende: Die Tierschutzgesetzgebung schreibt nur die Mindestanforderungen vor. Keystone/Archiv

Schweiz Neue Fachstelle für Tierschutz bewährt sich

Für artgerechte Tierhaltung sind eigentlich die Kantonstierärzte zuständig. Doch der Tierschutz hat nun noch eine zusätzliche Anlaufstelle geschaffen. Eine Tierärztin geht den Meldungen nach. Es gibt jeden Tag einen neuen Fall.

Ein viel zu kleiner Zwinger für Hunde; Ziegen, die ihren Stall nie verlassen dürfen; Mastschweine, die vor sich hin vegetieren. Eigentlich wären die Kantonstierärzte zuständig, wenn Tiere nicht artgerecht gehalten oder misshandelt werden. Doch es kommen immer wieder Beschwerden – von besorgten Nachbarn zum Beispiel – diese würden zu wenig tun.

Deshalb hat sich der Schweizer Tierschutz eingeschaltet und eine neue Fachstelle eingerichtet, bei der man Verstösse gegen das Tierschutzgesetz melden kann. Der Versuch läuft seit einem halben Jahr.

Bekommt Caroline Regenass, die Tierärztin der Meldestelle, eine Meldung, dass irgendwo in der Schweiz Tiere schlecht behandelt werden, geht sie so bald wie möglich dort vorbei. «Meistens freuen sich die Besitzer nicht, wenn ich auftauche. Aber wenn sie merken, dass ich zum Wohl der Tiere da bin, sind sie offener», sagt sie.

Mindestanforderungen erfüllt

Häufig seien zwar die Mindestanforderungen des Tierschutzes erfüllt, aber das heisse noch lange nicht, dass es den Tieren gut gehe. Als Beispiel nennt die Tierärztin Hunde an Ketten oder Kühe, die auch bei Hitze keinen Baum haben, unter dem sie Schatten finden. Aber immer wieder treffe sie auch Fälle an, bei denen die Tiere stark vernachlässigt würden.

Sie schildert das Beispiel zweier Jagdhunde im Wallis, gehalten in einem Zwinger weitab von jedem Haus. «Sie hatten keinen Sozialkontakt mit Menschen, und sie hatten zu kleine Gehege.» Die Tiere jaulten, und der Zwinger stank bestialisch. Nach zahlreichen Gesprächen willigte der Hundebesitzer ein, seine Tiere wegzugeben.

Schlimme Fälle wie diese meldet Regenass dem kantonalen Veterinäramt, was in diesem Fall allerdings nichts brachte. Seit dem Beginn des Versuchs ist Regenass in dieser Funktion tätig. Jeden Tag kommt ein neuer Fall dazu. 90 Prozent bezeichnet sie als berechtigte Meldungen.

Der Tierschutz versucht mit dieser neuen Meldestelle, den Kantonstierärzten Beine zu machen und sie gezielt auf Missstände hinzuweisen. Das funktioniere recht gut, sagt Lukas Berger vom Rechtsdienst des Tierschutzes. Aber Tierquäler würden immer noch mit Samthandschuhen angefasst: «Nach wie vor werden nur ganz wenige Fälle bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt. Es sind nur rund 20 Prozent der Fälle.» Dabei wären die Behörden – ausser bei Bagatellfällen – nach neuem Recht verpflichtet, die Fälle anzuzeigen.

Aufwand zu gross für eine Anzeige

Erika Wunderlin, Kantonstierärztin des Kantons Aargau, rechtfertigt sich stellvertretend auch für ihre Amtskollegen in den anderen Kantonen. Für eine strafrechtliche Verfolgung sei der Aufwand gross, sagt sie. Man müsse die Polizei einschalten. Deshalb konzentrierten sich die kantonalen Veterinärbehörden auf die wenigen wirklich schlimmen Fälle. Das Gesetz schreibe den Tierbesitzern lediglich Mindestanforderungen vor. «Die Mindestanforderungen definieren nur eine untere Grenze, eine Grenze zur Tierquälerei.» Der Auftrag der Veterinärdienste sei, zu kontrollieren, ob die Mindestanforderungen eingehalten worden seien.

Sei das der Fall, seien ihr die Hände gebunden. Auch deshalb findet Wunderlin den Einsatz des Schweizer Tierschutzes eine gute Sache: «Ich sehe das als Ergänzung an, wir haben bereits verschiedene Male Berichte vom Tierschutzverein erhalten», und wenn nötig, hätten sie auch gehandelt. Der Schweizer Tierschutz scheint seine Rolle als Anwalt der Tiere also gut zu erfüllen.

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