Der 78-jährige Schönheitschirurg Peter Meyer-Fürst erhielt von den Gesundheitsbehörden des Kantons Zürich im Februar ein provisorisches Operationsverbot . Der Kanton reagierte damit auf missratene Brustoperationen, über die der «Kassensturz» während Jahren berichtet hatte. Grundsätzlich dürfen Chirurgen in der Schweiz jedoch operieren so lange sie wollen. Ein Teil der 258 berufstätigen Chirurgen im Pensionsalter tut dies laut dem Ärzteverband FMH auch.
Nach Ansicht des Präsidenten der Schweizer Chirurginnen und Chirurgen, Raffaele Rosso, ist diese Situation nicht unproblematisch: «Mit dem Älterwerden nimmt die körperliche Leistungsfähigkeit ab, das ist einfach eine Tatsache. Ebenso, dass der technische Fortschritt in der Medizin rasant weitergeht», sagt er gegenüber der «Tagesschau». Beim Jahreskongress der Chirurgen im Mai soll die Altersfrage deshalb nun diskutiert werden.
Thematisiert werden dürften dann auch Modelle, wie sie einige Kantone bereits kennen. So zum Beispiel regelmässige Gesundheitschecks für ältere Chirurgen. Auch im Kanton Thurgau sind solche ab kommendem Sommer obligatorisch. «Wir machen diese Überprüfung ab 70 Jahren in Analogie zur Überprüfung wie wir sie schon kennen bei den Fahrtauglichkeiten der Senioren kennen», sagt der zuständige Kantonsarzt Olivier Kappeler.
Ein Chirurg Ende 60 kann auf seinem Fachgebiet herausragend sein, während ein weitaus jüngerer vielleicht bloss Mittelmass ist.
Raffaele Rosso weist jedoch darauf hin, dass «ein Chirurg Ende 60 auf seinem Fachgebiet herausragend sein kann, während ein weitaus jüngerer vielleicht bloss Mittelmass ist – deshalb braucht es unbedingt auch eine gute Qualitätskontrolle während der ganzen beruflichen Laufbahn eines Chirurgen.» Er fordert obligatorische Gesundheitschecks für Chirurgen bereits ab 60 und ein Berufsverbot spätestens mit 70 Jahren.