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Nationalrat entscheidet über Cannabis-Experimentierartikel
Aus Politikum vom 10.12.2019. Bild: SRF
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Schweizer Drogenpolitik Nationalrat will Kiffen zu Forschungszwecken erlauben

Die Grosse Kammer sagt Ja zu Pilotversuchen mit Cannabis. Das muss man dazu wissen.

Worum geht es? In der Schweiz sollen wissenschaftliche Studien über den Cannabiskonsum zu Genusszwecken durchgeführt werden können. Die Frage ist dabei, wie sich das Suchtverhalten und der Konsum verändern, wenn Cannabis kontrolliert abgegeben wird. Ziel ist, dass Gemeinden alternative Regulierungsmodelle – wie zum Beispiel den Verkauf in der Apotheke – testen. Mehrere Städte – Zürich, Bern, Basel und Genf – sind an der Durchführung solcher Studien interessiert. Dazu ist die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes nötig. Der Nationalrat hat heute entschieden, dass er auf die Gesetzesänderung eintreten will.

Das Cannabis-Verbot und die Folgen

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Obwohl der Konsum von Cannabis mit mehr als 1% THC-Gehalt in der Schweiz verboten ist, tun dies rund 200'000 Menschen hierzulande regelmässig zu Genusszwecken. Das führt zu mehreren Problemen: So floriert der Schwarzmarkt mit der Droge, eine Kontrolle der Produktequalität ist nicht möglich, die Kosten für die Repression sind hoch und es ist schwierig, Konsumentinnen und Konsumenten mit Präventionsmassnahmen zu erreichen.

Wird Cannabis damit legalisiert? Das allgemeine Cannabisverbot gilt weiterhin, wie der Bundesrat in seiner Botschaft schreibt. Die Vorlage schafft lediglich die rechtliche Grundlage dafür, dass maximal auf fünf Jahre befristete und streng reglementierte Studien durchgeführt werden können. Eine allfällige Änderung des bestehenden Regulierungsmodells muss vors Parlament.

Was ist mit dem medizinischen Cannabis? Der Zugang dazu wird separat geregelt.

Wer kann an den Versuchen teilnehmen? Es handelt sich um befristete und streng reglementierte Pilotversuche. So sind Personen unter 18 Jahren davon ausgeschlossen, um den Jugendschutz zu gewährleisten. Volljährige, die an einer Studie teilnehmen wollen, müssen beweisen können, dass sie bereist Cannabis konsumieren. Ausserdem müssen sie in einer Gemeinde wohnen, die eine solche Studie durchführt. Die Teilnehmenden – man rechnet mit maximal 20'000 Personen – werden während der Studie eng begleitet und gesundheitlich überwacht.

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Gibt es weitere Auflagen? Die Menge an Cannabis pro Monat ist beschränkt, andere Drogen werden nicht in die Studien einbezogen. Der Konsum in der Öffentlichkeit ist verboten, ebenso die Weitergabe des ausgegebenen Cannabis.

Wer ist für die Änderung, wer dagegen? Die vorberatende Kommission des Nationalrats hat die Vorlage mit 11 gegen 11 Stimmen bei zwei Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Dieser Entscheid kam einem Nichteintretensantrag gleich, weshalb der Nationalrat lediglich über die Frage des Eintretens zu befinden hatte. In der Ratsdebatte zeigte sich die Mitte ebenfalls gespalten, die SVP und eine Mehrheit der Mitte-Fraktion plädierten für Nichteintreten, die FDP, SP, Grüne sowie die GLP waren für Eintreten.

Was sagen die Gegner? Die Gegner befürchten, dass die Pilotprojekte ein erster Schritt hin zu einer Liberalisierung seien. Zudem würden weltweit schon mehrere Studien zum Thema bestehen und die wichtigste Konsumierendengruppe, die Jugendlichen, wird nicht erfasst.

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Was sind die Argumente der Befürworter? Sie erhoffen sich von den Studien Erkenntnisse darüber, wie der Cannabiskonsum in Zukunft reguliert werden kann, und wiesen in der Debatte immer wieder darauf hin, dass die Studien stark reglementiert würden. Dies betonte auch Gesundheitsminister Alain Berset in seinem Votum. Für ihn sei nun die Zeit gekommen, neue Lösungen für das bestehende Problem zu finden.

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Was wurde beschlossen? Der Nationalrat hat mit 100 zu 85 bei zwei Enthaltungen beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Das Geschäft geht für die Ausarbeitung der Details zurück an die Kommission.

Sendebezug: SRF 4 News, 10. 12.2019, 6.45 Uhr.

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