- Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK-S) will die Vorschriften für die Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial lockern.
- So soll das Weitergabe-Verbot von Schweizer Kriegsmaterial bei gewissen Ländern auf fünf Jahre begrenzt werden.
- Zu diesen Ländern gehören etwa Deutschland, Frankreich oder die USA.
Die SiK-S wählt damit einen anderen Weg als ihre Schwesterkommission im Nationalrat. Mit sechs zu vier Stimmen bei zwei Enthaltungen hat sie dazu eine parlamentarische Initiative beschlossen, wie die Parlamentsdienste mitteilten .
Die SiK-S will das Kriegsmaterialgesetz so ändern, dass die Geltungsdauer von Nichtwiederausfuhr-Erklärungen für bestimmte Länder, die Schweizer Kriegsmaterial kaufen, nur während fünf Jahren gilt. Diese Begrenzung wäre jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie die Kommission mitteilt.
«Lex Ukraine»
Anders hatte es die Schwesterkommission im Nationalrat, die SiK-N, vor gut einer Woche vorgeschlagen. Sie hatte sich für eine «Lex Ukraine» ausgesprochen. Damit will sie die Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial ermöglichen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine geschieht.
Die entsprechende parlamentarische Initiative der SiK-N unterstützte die Ständeratskommission mit neun zu drei Stimmen nicht. Ihre Mehrheit ist der Ansicht, dass Wiederausfuhren einzig in die Ukraine gegen den im Neutralitätsrecht verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung verstösst.
Die Minderheit fand, dass es für die Schweiz an der Zeit sei, sich gegenüber Partnerländern, die Schweizer Kriegsmaterial an die Ukraine reexportieren wollten, solidarisch zu zeigen.