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Schweizer Reproduktionsmedizin Endlich volljährig: Wer ist mein Samenspender?

Seit 2001 müssen Samenspenden registriert sein. Die ersten 18-Jährigen können jetzt Auskunft verlangen.

Das Fortpflanzungsmedizingesetz von 2001 entfaltet nun seine volle Wirkung. Die anonyme Samenspende ist seitdem verboten, Samenspender müssen erfasst werden. Personalien, Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Spende und äussere Erscheinung werden durch Ärztin oder Arzt dem Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen gemeldet.

Mit ihrer Volljährigkeit haben die durch die Samenspende gezeugten Kinder die Möglichkeit, diese Angaben über ihren biologischen Vater zu erfahren. Gegen eine Gebühr kann der Antrag gestellt werden.

«Schwierige emotionale Situation»

Allerdings sollte das nicht ohne Begleitung durch eine Fachperson passieren, rät Anna Raggi. Sie ist Präsidentin des Fertiforums und weiss um die Schwierigkeiten bei der Herkunftssuche. «Der Spender hat das Recht, einen Kontakt zum Spenderkind zu verweigern», so Raggi. Das könne für ein Kind zu einer schwierigen emotionalen Situation führen.

Gegenüber 10vor10 erzählt Nathalie Haller von ihrer Geschichte als Spenderkind. Die Lehrerin aus St. Gallen wurde 1982 geboren, also lange vor dem neuen Gesetz. Sie hat keinen registrierten biologischen Vater. «Ich hätte es auch gemacht, wenn es das damals schon gegeben hätte», sagt Haller. «Ich hätte wissen wollen, wer das ist. Wie sieht der Mensch aus, was schafft er, was hat er für Hobbies? Was bewegt ihn, Leidenschaften, solche Sachen.»

Erst mit 26 Jahren von Samenspende erfahren

Schon als Kind fragt sie sich, ob sie wirklich ganz zur Familie gehört. Doch ihr Vater will nicht, dass sie die Wahrheit erfährt. Erst als Nathalie Haller 26 Jahre alt ist, gesteht ihr die Mutter, dass sie mit Hilfe einer Samenspende entstanden ist.

«Das ist ein Schock gewesen.» Immer wieder hätte sie im Laufe ihres Lebens nachgefragt, so Haller. «Ich bin einfach wütend gewesen, dass man mich so angelogen hat.»

Eltern tun sich schwer

Verschweigen war früher üblich, weiss Reproduktionsmediziner Peter Fehr aus Zürich. Heute habe sich der Trend umgekehrt, doch noch immer tun sich viele Eltern schwer, mit ihrem Kind über die Samenspende zu reden. «Auf der einen Seite sind es Versagensängste vom Mann, der auch wirklich der Erzeuger vom Kind sein will. Auf der anderen Seite ist es die Rollenverteilung. Man will nicht, dass ein Dritter irgendeine Rolle übernimmt.»

Reproduktionsmediziner Christian De Geyter aus Basel begrüsst das Registriersystem. Entgegen ersten Befürchtungen sei die Zahl der Samenspender nicht zurückgegangen. «Die Paare finden es gut, die Rückverfolgbarkeit ist gewährleistet, und sie finden das sehr positiv. Es gibt dann immer wieder mal Fragen, wie es mit eventuellen späteren finanziellen Ansprüchen steht, aber das ist im Gesetz sehr gut geregelt.»

Tatsächlich können die Spenderkinder keine finanziellen Ansprüche gegen den biologischen Vater geltend machen.

Vater nicht gefunden, aber Halbschwester

Nathalie Haller kennt ihren biologischen Vater nicht. Aber über eine internationale Gendatenbank hat sie eine weitere Tochter des Samenspenders gefunden.

«Wir haben uns getroffen, dieses Jahr im Frühling, sie heisst auch Nathalie, sie ist auch Lehrerin. Wir haben uns sehr gut verstanden, und es ist echt ein sehr positives Treffen gewesen.»

Nathalie Haller hat nun etwas mehr Klarheit über sich und ihre andere genetische Seite. Aber ihr biologischer Vater wird wohl anonym bleiben, anders als bei den nun volljährig werdenden Spenderkindern.

Hinweis für Interessierte

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Spenderkinder mit Geburt ab September 2001 können ab dem 18. Altersjahr die neue gesetzliche Regelung in Anspruch nehmen. 10vor10 möchte über dieses Thema weiterhin berichten. Falls Sie betroffen sind und an einem Interview interessiert sind, kontaktieren Sie bitte christian.rensch@srf.ch .

Das Bundesamt für Justiz, welches für das Spenderdatenregister zuständig ist, gibt Hinweise auf Beratungsstellen .

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