Zwar wurden die Strassen wegen Corona weniger befahren; trotzdem haben Polizeikorps im vergangenen Jahr eine Zunahme von Raserdelikten festgestellt. Die Justiz könnte seit acht Jahren hart durchgreifen und den Fehlbaren ihre Autos wegnehmen. Doch die Anwendung des verschärften Strassenverkehrsgesetzes kommt in der Praxis nur selten vor.
Nur in jedem zehnten Fall
So wurden laut Fiona Strebel von der Aargauer Staatsanwaltschaft in den letzten drei Jahren im Kanton Aargau rund 120 Verfahren im Zusammenhang mit Raserdelikten eröffnet. «In der gleichen Zeit wurden in insgesamt zwölf Fällen Fahrzeuge verwertet oder vernichtet», erklärt Strebel.
Das heisst: Nur in jedem zehnten Fall wird das Auto entweder verschrottet oder weiterverkauft. Und bei einem Verkauf erhält häufig der Raser das Geld zumindest teilweise.
«In der Regel ist es so, dass vom Verwertungserlös die Busse und die Verwertungs- und Verfahrenskosten abgezogen werden und dann dem Beschuldigten ein allfälliger Restbetrag ausbezahlt wird», so Strebel weiter.
Mit dem Mietauto auf Raser-Fahrt
In den meisten Fällen entzieht die Justiz das Auto dem Raser aber nicht. Für den Baselländer Polizei-Rechtsexperten Markus Mohler ist dies ein Zeichen dafür, dass die Gerichte heute nicht mehr so streng urteilen würden wie noch vor acht Jahren. «Von den ursprünglich drastischen Massnahmen und Strafen ist man wieder abgekommen. Man hat gefunden, es sei zu streng.»
Mohler glaubt, dass auch die Autofahrer dazugelernt haben und dass Raser solche Fahrten häufig nicht mit dem eigenen Fahrzeug unternehmen. «Sie wissen, dass sie Gefahr laufen, dass das Fahrzeug eingezogen und verwertet wird», sagt der Experte. Deshalb würden sie dafür ein Auto mieten.
Gemietete oder auch geleaste Fahrzeuge können nicht so einfach eingezogen werden. Hier stösst die Justiz an ihre Grenzen. Und so laufen die schärferen Gesetze, um Raser abzuschrecken, häufig ins Leere.