Das Wichtigste in Kürze
- Nationalratskommission beschliesst Motionen zum Service public der SRG.
- Kommission verlangt Zugriff auf SRG-Eigenproduktionen für alle anderen Medien.
- Radio-Spartensender der SRG sollen aus Kostengründen eingestellt werden.
- Mehr Service public durch mehr Radio- und Fernseh-Konzessionen an private Veranstalter.
Private Medien in der Schweiz sollen Eigenproduktionen der SRG SSR verwenden dürfen. Dazu soll ein sogenanntes Open-Content-Modell realisiert werden («öffentliches Eigentum»), mit dem private Schweizer Medien die gebührenfinanzierte Eigenproduktionen der SRG-Mediathek verwenden dürfen.
Das hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) mit einer Motion beschlossen. Die Kommission hat den Bericht des Bundesrats über den Service public der SRG beraten. Sie ist damit unzufrieden: Schon an früheren Sitzungen hatte sie Zusatzberichte bestellt und Kommissionsmotionen beschlossen.
SRG-Inhalte für alle Medienveranstalter
Die SRG verfüge über einen einzigartigen Fundus an Inhalten (Content) und über eine dominante Stellung im Bereich von Nachrichten-Videos mit nationalem und überregionalem Inhalt, heisst es in der Begründung der Motion.
Um Marktverzerrungen zu vermeiden, sei es wichtig, dass gebührenfinanzierte Inhalte die Öffentlichkeit erreichten und von einer möglichst grossen Zahl von Anbietern verbreitet werden könnten, heisst es in der Begründung der Kommission.
Gegen SRG-Sender Radio Swiss Pop und SRF Virus
Die Kommission forderte mit einer weiteren Motion , dass Radio-Spartensender eingestellt werden, wenn sie keinen eigentlichen Service-public-Auftrag wahrnehmen. Dazu soll das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) und die SRG-Konzession angepasst werden.
Die KVF-N zählt dabei Sender auf wie Radio Swiss Pop, Radio Swiss Classic, Radio Swiss Jazz sowie Radio SRF Virus, Radio SRF Musikwelle oder Radio RTS Option Musique. Mit einer Reduktion der Spartensender könnten die Gebühren gesenkt werden.
Service public ausserhalb der SRG
Schliesslich will die Kommission das elektronische Service-public-Angebot ausserhalb der SRG zu stärken. Dazu soll im RTVG die Regel aufgehoben werden, wonach ein Veranstalter maximal zwei Fernseh- und zwei Radio-Konzessionen erwerben kann.
Darüber hinaus hat die KVF dem Bundesrat weitere Aufträge erteilt. Zum einen wünscht sie einen zusätzlichen Bericht über die «Doppelspurigkeiten» zwischen den Regionaljournalen der SRG und den Nachrichten der privaten Radiosender. Zum anderen möchte sie prüfen lassen, wie sich eine Werbeeinschränkung bei der SRG auswirkt.
Beratung folgt im Parlament
Die KVF-N hatte bereits im Sommer 2016 verschiedene parlamentarische Vorstösse zum Service public der elektronischen Medien formuliert. So will sie den Bundesrat beauftragen, der SRG Online-Werbung auch nach 2018 zu verbieten. Und sie fordert mehr Mitsprache des Parlaments bei der SRG-Konzession. Einschränken möchte die KVF gleichzeitig die nichtkonzessionierten Tätigkeiten der SRG.
Über all die Vorstösse der KVF-N wird das Parlament befinden. Der Nationalrat befasst sich in der Frühjahrssession mit dem Service-public-Bericht . Für den Bundesrat soll dieser Service weiterhin von der SRG erfüllt werden.