Die SBB muss auch künftig alle Fussballfans in den regulären Zügen transportieren. Der Nationalrat hat sich am Donnerstag abschliessend mit 119 gegen 50 Stimmen bei elf Enthaltungen gegen eine Einschränkung der Transportpflicht ausgesprochen.
Somit werden Fussballklubs vorläufig auch künftig keine Extrazüge für ihre Fans chartern müssen. Und sie werden auch nicht bei den jährlichen Millionenschäden durch randalierende Fans in die Verantwortung gezogen, falls sie ungenügend vorgesorgt haben.
Leuthard: Zeichen für «Law and Order»
Verkehrsministerin Doris Leuthard betonte nochmals, dass es weiterhin regelmässig zur Übergriffen und Vandalismus durch Fussballfans komme. Alle Gespräche mit den verantwortlichen Organisationen hätten nichts gebracht. Auch wenn das Gesetz nicht perfekt sei, so sei es doch Aufgabe des Staates, Farbe zu bekennen gegen die Missstände.
Dem Appell folgte die grosse Kammer nicht. Mit der erneuten Rückweisung gab sie Leuthard den Auftrag, erneut mit Kantonen, Städten, Verkehrsbetrieben und Sportklubs nach einer Lösung zu suchen.
Zweifel an Umsetzbarkeit überwiegen
Der bundesrätzliche Gesetzvorschlag, entstanden nach einem jahrelangen und erfolglos verlaufenen runden Tisch mit Fussballklubs und SBB, stand in der grossen Kammer von Anfang an unter einem schlechten Stern. Zu gross waren die Zweifel, dass eine solche Fanzug-Pflicht überhaupt durchsetzbar ist –also Fans in die vorgesehenen Züge dirigiert werden können.
Der Nationalrat hatte die Vorlage im letzten Frühling an den Bundesrat zurückgewiesen. Während der Ständerat im Sommer an der Vorlage festhielt, blieb die nationalrätliche Kommission bei ihrem Widerstand.