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Session Nationalrat zeigt Herz für Garagisten

Wer Waren übers Telefon bestellt, soll diese innert 14 Tagen zurückgeben können. Darin ist sich das Parlament grundsätzlich einig. Für Diskussionsstoff sorgte aber eine Sonderregelung bei Leasingverträgen – oder wie es Bundesrätin Simonetta Sommaruga ausdrückte: ein «Garagistenschutz-Artikel».

Die Frage nach einem Rückgaberecht bei Telefon- oder Onlineverkäufen beschäftigt den National- und Ständerat seit nunmehr fast neun Jahren. Einem Widerrufsrecht im Onlinehandel hatte das Parlament bereits 2014 eine Abfuhr erteilt. Wenigstens bei einem Kauf per Telefon soll es sich der reuige Kunde nun allerdings während 14 Tagen anders überlegen können.

Online: Kein Rückgaberecht

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Die Rechtskommission des Ständerats hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass auch Verträge widerrufen werden können, die über das Internet abgeschlossen wurden. Dagegen sperrte sich die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat. Schliesslich schwenkte auch die kleine Kammer auf diese Linie ein und kippte im Dezember das Widerrufsrecht für Internetkäufe.

Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat dieser Gesetzesänderung zugestimmt. Die heute für Haustürgeschäfte und ähnliche Verträge geltende Widerrufsfrist wird damit von 7 auf 14 Tage verlängert.

Entschädigung oder Nicht-Entschädigung?

Anders als die kleine Kammer hat sich der Nationalrat jedoch dafür ausgesprochen, dass bei Abzahlungskäufen oder Leasingverträgen eine Entschädigung geleistet werden muss, wenn das Produkt übermässig gebraucht wird. Diese Zusatzregelung gab zu reden. So warnte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL), der Konsumentenschutz werde geschwächt. «Die Kunden können nicht frei widerrufen, wenn sie eine zusätzliche Entschädigung befürchten müssen.» Die Bestimmung werde nicht praktikabel sein und führe bloss zu Streitereien.

Karl Vogler (CSP/OW) entgegnete, die Ausdehnung der Rückgabefrist von sieben auf 14 Tage könne gerade für Garagisten erhebliche Folgen haben. «Der Kunde kann mit dem geleasten Fahrzeug in die Ferien fahren und halb Europa bereisen.» Das Produkt verliere massiv an Wert. Der Händler habe dann keine Chance mehr, das Auto zum ursprünglichen Preis zu verkaufen.

Hier sind Interessen ins Spiel gekommen, die mit der Vorlage nichts zu tun haben.
Autor: Simonetta Sommaruga Bundesrätin

Bundesrätin Simonetta Sommaruga verwies darauf, dass ein Händler bis zum Ablauf der Widerrufsfrist warten könne, bevor er das bestellte Objekt herausgebe. Dann gehe der Verkäufer keinerlei Risiken ein. Für Bernhard Guhl (BDP/AG) ist dies jedoch «realitätsfremd». Der Kunde suche sich in diesem Fall einfach einen anderen Händler.

Sommaruga blieb dabei – ein solch expliziter «Garagistenschutz-Artikel» sei nicht kohärent. «Hier sind Interessen ins Spiel gekommen, die mit der eigentlichen Vorlage nichts zu tun haben.»

Der Appell der Justizministerin, das Geschäft nach fast neun Jahren doch endlich abzuschliessen, verhallte fast ungehört. Die Mehrheit des Parlaments hiess den Antrag der Kommission bezüglich Entschädigungspflicht mit 118 zu 73 Stimmen gut. Die Vorlage geht noch einmal zurück an den Ständerat.

Sendebezug: SRF 4 News 18:00 Uhr

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