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Session Organentnahme nur bei expliziter Zustimmung

Der Nationalrat hat alle wesentlichen Differenzen beim Transplantationsgesetz ausgeräumt. Damit bleibt das bisherige System erhalten: Organe dürfen nur dann entnommen werden, wenn sich ein möglicher Spender im Vorfeld ausdrücklich dazu bereit erklärt hat.

Der Nationalrat hat das Transplantationsgesetz unter Dach und Fach gebracht. Die Revision dürfte aber den Mangel an Spenderorganen nicht entschärfen. Denn das Parlament will am bestehenden System festhalten, wonach eine Organentnahme nur mit expliziter Zustimmung möglich ist.

Dabei sind die Fakten dramatisch: Im letzten Jahr starben in der Schweiz pro Woche zwei Personen, die vergeblich auf ein Organ gewartet hatten. Mit einer Spenderrate von 14,4 pro Million Einwohner liegt die Schweiz im unteren Drittel Europas.

Ein Spenderausweis
Legende: Nach wie vor muss der Wille zur Spende ausdrücklich geäussert werden. Keystone

Wenig strittig waren in den Räten die Änderungen des Transplantationsgesetzes. So sollen etwa in der Schweiz versicherte Grenzgänger nicht mehr benachteiligt werden.

Ferner soll, wer fahrlässig gegen die Bestimmungen des Transplantationsgesetzes verstösst, mit einer Geld- und nicht mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

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