Der Ständerat hat für die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) 3,389 Milliarden Franken für die Berufsbildung gesprochen. Das sind 100 Millionen Franken mehr, als der Bundesrat und der Nationalrat ausgeben möchten.
Die Mehrheit der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) hatte die Aufstockung vorgeschlagen. Sie wollte damit verhindern, dass Ausgaben für die Berufsbildung in den nächsten vier Jahren auf die Kantone abgewälzt werden. Eine Minderheit hatte sich sogar eine Aufstockung um 286 Millionen gewünscht.
Keine Einsparungen bei wichtigstem Gut
Ruedi Noser (FDP/ZH), Vizepräsident der WBK-S, machte schon zu Beginn der Eintretensdebatte einen Zielkonflikt aus. Die «schön formulierten Worte» in der Botschaft drohten, «tote Buchstaben» zu werden, wenn man bei der Bildung sparen wolle. Im Ständerat wurde denn auch mehrmals festgehalten, dass die Bildung die wichtigste Ressource der Schweiz sei. Einsparungen analog zu anderen Bereichen im Sinne einer Opfersymmetrie seien deshalb nicht angebracht.
Im Namen der Finanzkommission appellierte Thomas Hefti (FDP/GL) vergeblich an seine Ratskollegen, auf der Linie des Nationalrats zu bleiben und für die Berufsbildung lediglich 3,289 Milliarden Franken zur Verfügung zu stellen. Es gehe dabei schliesslich nicht um eine Kürzung der Fördergelder, sondern darum, ob der Zuwachs grösser, weniger gross oder kleiner ausfallen soll. Wenn man diesen Zuwachs heute etwas beschränke, drohten später keine massiveren Einschnitte.
Höhere Studiengebühren für Ausländer?
Der Bundesrat beantragt mit der BFI-Botschaft nicht nur Kredite, sondern auch Gesetzesänderungen. Genehmigt hat der Ständerat – wie schon der Nationalrat – die Änderungen im ETH-Gesetz. Damit wird es möglich, von Studierenden mit Wohnsitz im Ausland, oder von Studierenden, die den Wohnsitz wegen des Studiums in die Schweiz verlegt haben, höhere Studiengebühren als von inländischen Studierenden zu verlangen.
Die Gebühren der ETH dürfen demnach maximal dreimal so hoch sein wie für inländische Studierende. Für ausländische Studierende sollen auch Zulassungsbeschränkungen eingeführt werden können.
Auszahlung jährlich statt nach der Prüfung
Im Berufsbildungsgesetz will der Ständerat zudem – anders als Bundesrat und Nationalrat – festschreiben, dass Beiträge an Vorbereitungskurse für eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen jährlich ausbezahlt werden und nicht erst nach der Prüfung. Er will damit junge Leute, die die Kosten für diese Ausbildungen nicht vorschiessen können, besser unterstützen.
Die Debatte wird am Dienstagmorgen weitergeführt. Offen sind noch die Beschlüsse zur Höhe der Fördergelder für Forschung, Innovation und Technologie. Aufgrund der geschaffenen Differenzen ist danach wieder der Nationalrat am Zug.