Mit 115 zu 67 Stimmen beharrt der Nationalrat auf seinem Standpunkt: Nicht nur Spitäler und andere stationäre Einrichtungen sollen elektronische Patientendossiers anlegen müssen. Das gleiche soll für ambulante Leistungserbringer wie Ärzte, Apotheker, Hebammen oder Chiropraktiker gelten.
Hingegen soll der Patient frei entscheiden können, ob er eine Sammlung seiner Gesundheitdsdaten anlegen will. Weil der Ständerat nur den stationären Bereich auf ein E-Dossiers verpflichten wollte, bleibt auch nach der zweiten Beratungsrunde in einem wesentlichen Punkt eine Differenz zwischen den beiden Räten.
Der Entscheid des Nationalrats bringt die Ärzteschaft auf. Sie droht mit dem Referendum, falls auch für sie ein Obligatorium eingeführt werden sollte. Diese Haltung liess GLP-Sprecher Thomas Weibel im Rat von «Erpressung» sprechen. Die Ärzte würden sich der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung verweigern.
Das Geschäft geht – in einem dritten Anlauf – zurück an den Ständerat.