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Sexting Sollen Jugendliche für Nackt-Selfies bestraft werden?

Bei Kinderpornografie denkt man zuerst an erwachsene Täter. Doch viele Tatverdächtige sind selbst minderjährig. Auch, weil Nackt-Selfies von unter 16-Jährigen eigentlich generell strafbar sind.

Ein neckisches Oben-Ohne-Foto am Strand, ein Video vom Nacktbaden: Viele Jugendliche verwenden das Smartphone, um sich beim Flirten erotisch in Szene zu setzen.

Laut der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich haben Fälle, in denen sich Jugendliche bei sexuellen Handlungen filmen, in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. «Sexting», also das Versenden von sexuell eindeutigen Selfies über Internet und Handy, ist bei Jugendlichen populär.

Jugendliche stellen Kinderpornografie her

Das Problem dabei: Zwar dürfen unter 16-Jährige miteinander Sex haben. Nehmen sie aber erotische Bilder oder Videos von sich auf, gilt das als Kinderpornografie und ist strafbar. «Das führt dazu, dass immer mehr Kinder und Jugendliche in der polizeilichen Kriminalstatistik auftauchen», sagt Regula Bernhard Hug von Kinderschutz Schweiz.

Macht es Sinn, Jugendliche für einvernehmliches Sexting zu bestrafen? Es kommt darauf an, was man erreichen möchte, findet Medienpsychologe Daniel Süss von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften: «Wenn man den Jugendlichen signalisieren möchte, dass das Versenden von erotischen Selfies riskant ist und sie deswegen später möglicherweise Cybermobbing erleben, dann kann das Sinn machen.»

Andererseits gehöre das Smartphone bei Jugendlichen einfach dazu. «Sie entdecken ihre Sexualität auch mit Bildern», so Süss. Medienerziehung sei daher sinnvoller als eine Strafe.

Das Gesetz soll geändert werden

Auch das Parlament hat erkannt, dass mit dem geltenden Recht Jugendliche «unnötig kriminalisiert» werden, wie es im Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats heisst.

In der aktuell laufenden Revision des Sexualstrafrechts ist deshalb eine Änderung vorgesehen. Neu sollen auch unter 16-Jährige straffrei bleiben, wenn die Bilder freiwillig erstellt wurden, kein Geld fliesst und der Altersabstand der Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt. Die Revision ist noch nicht fertig beraten.

Sensibilisierung bleibt wichtig

Kinderschutzorganisationen wie Pro Juventute und Kinderschutz Schweiz begrüssen den Vorschlag des Parlaments. Sie setzen aber weiterhin auf Prävention. Denn die Gefahr, dass intime Bilder – auch wenn sie freiwillig erstellt und versendet wurden – letzten Endes in Whatsapp-Gruppen oder im Netz landen, ist gross.

Der Tipp der Kinderschutzorganisationen an die Jugendlichen lautet deshalb: Teilt keine expliziten Nacktbilder und fordert auch niemanden dazu auf – egal ob es strafbar ist oder nicht.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 27.03.2023, 12:03 Uhr

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