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«Sichere Gebiete» Bis Februar: SEM weist 104 Ukrainerinnen und Ukrainer weg

Neu erhalten nicht mehr alle Menschen aus der Ukraine den Schutzstatus S. Zu mehr Asylgesuchen führt das nicht.

Seit November erhalten nicht mehr alle Menschen aus der Ukraine in der Schweiz den Schutzstatus S. In den Westen des Landes sei eine Rückkehr grundsätzlich zumutbar, hat das Parlament entschieden.

Gegen 600 Personen waren bis Ende Februar von dieser Praxisanpassung betroffen, wie das Staatssekretariat für Migration SEM in einer ersten Bilanz festhält. Es sind Menschen, die ihr Gesuch nach dem 1. November gestellt haben und solche, deren Gesuch bis dahin noch nicht entschieden war.

«Sichere Gebiete» fern der Front

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Das Parlament hat Ende 2024 entschieden, dass nicht mehr alle Menschen aus der Ukraine den Schutzstatus S erhalten sollen, also Zugang zu einem Bleiberecht und zum Arbeitsmarkt, sowie Sozialleistungen, ohne langes Asylverfahren.

Wer aus sieben Oblasten im Westen der Ukraine in die Schweiz kommt, hat grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf den Schutzstatus. Die Schweiz hat damit eine ähnliche Regelung wie Norwegen, ist aber strenger als die meisten anderen Länder in Europa, die nach wie vor allen Menschen aus der Ukraine den Schutzstatus gewähren.

Allerdings gibt es auch im Westen der Ukraine, weiter weg von der Front, regelmässig Luftangriffe. Nicht-Regierungsorganisationen argumentierten deshalb, es könne in der Ukraine keine als «sicher» definierten Zonen geben. Auch der Bundesrat lehnte die Praxisanpassung mit Blick auf die Status-S-Gesuche mit diesem Argument ab.

Aktuell gilt die neue Regel für Menschen aus den Regionen Wolyn, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Ivano Frankivsk und Tscherniwzi, wie das SEM schreibt. Die Gebiete würden laufend überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Seit November hat das SEM nach eigenen Angaben in 104 Fällen den Status S verweigert und die Antragstellenden weggewiesen. In acht Fällen wurde anschliessend eine vorläufige Aufnahme gewährt, weil eine Rückkehr in die Ukraine nicht möglich, zulässig oder zumutbar war.

Keine zusätzlichen Asylgesuche

«Wer einen negativen Entscheid bekommt, muss die Schweiz verlassen», sagt Magdalena Rast vom SEM. Kritiker befürchteten, die Betroffenen würden in diesen Fällen ein Asylgesuch stellen. Das hätte längere Verfahren zur Folge und drohe, die Asylstrukturen des Bundes zu überlasten.

Jetzt zeigt sich: Diese Angst war nicht begründet. Auf Nachfrage von SRF erklärt das SEM, die Zahl der Asylgesuche im Nachgang zu einer Wegweisung betrage bis Ende Februar Null.

Viele gehen freiwillig

Die Zahlen des Bundes zeigen aber auch: Viele Betroffene lassen es gar nicht auf eine Wegweisung ankommen. Mehr als die Hälfte der bearbeiteten Gesuche wurde gar nie negativ beschieden. Die Antragstellenden haben ihre Gesuche zurückgezogen. Oder sie sind aus der Schweiz abgereist – vermutlich in ein anderes europäisches Land.

«Ein Teil der Rückzüge dürfte darauf zurückzuführen sein, dass das SEM mit den Schutzsuchenden das Gespräch sucht.» Den Betroffenen werde erklärt, dass sie kaum Chancen auf den Schutzstatus S haben. «Viele Schutzsuchende dürften dann die Aussichtslosigkeit ihres Gesuchs erkennen und dieses deshalb zurückziehen», so Rast. Oder sie reisen ab, ohne Bescheid zu geben.

Wie viele Ukrainerinnen und Ukrainer effektiv ausreisen, werde nicht erfasst, heisst es beim SEM. Aber: «Wir gehen davon aus, dass sie in ein anderes europäisches Land weiterreisen», so Magdalena Rast. «Wir haben jedenfalls keine Hinweise darauf, dass sie in der Schweiz verbleiben.»

Andere Länder attraktiver

Die neue Praxis zeigt also Wirkung und entlastet die Schweiz von der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine. Allerdings weniger, weil die Rückkehr in die Ukraine sicher ist, sondern weil Betroffene in anderen Ländern Europas Zuflucht suchen. Es findet eine Verschiebung von der Schweiz in andere Länder statt.

Zwangsweise Rückführungen in die Ukraine «möglich»

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Für den Vollzug der ausgesprochenen Wegweisungen sind grundsätzlich die Kantone zuständig, allenfalls unterstützt durch den Bund. Die Kantone verfügen dabei über einen gewissen Ermessensspielraum. Sollten sich abgewiesene Schutzsuchende aber weiterhin in der Schweiz aufhalten und nicht freiwillig das Land verlassen, dann seien auch zwangsweise Rückführungen in die Ukraine «durchaus denkbar», erklärt das SEM auf Anfrage. Bislang haben solche aber nicht stattgefunden.

Einen erhofften Effekt hat sich bei Gesuchen aus der Region Transkarpatien eingestellt. Von dort kamen besonders viele Gesuche, die mit gefälschten Ausweisen unterlegt waren. Bei den Gesuchen aus dieser Region stellt das SEM nun einen besonders starken Rückgang fest – er beträgt etwa 50 Prozent.

Heute Morgen, 10.04.2026, 6 Uhr

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