Seit November erhalten nicht mehr alle Menschen aus der Ukraine in der Schweiz den Schutzstatus S. In den Westen des Landes sei eine Rückkehr grundsätzlich zumutbar, hat das Parlament entschieden.
Gegen 600 Personen waren bis Ende Februar von dieser Praxisanpassung betroffen, wie das Staatssekretariat für Migration SEM in einer ersten Bilanz festhält. Es sind Menschen, die ihr Gesuch nach dem 1. November gestellt haben und solche, deren Gesuch bis dahin noch nicht entschieden war.
Seit November hat das SEM nach eigenen Angaben in 104 Fällen den Status S verweigert und die Antragstellenden weggewiesen. In acht Fällen wurde anschliessend eine vorläufige Aufnahme gewährt, weil eine Rückkehr in die Ukraine nicht möglich, zulässig oder zumutbar war.
Keine zusätzlichen Asylgesuche
«Wer einen negativen Entscheid bekommt, muss die Schweiz verlassen», sagt Magdalena Rast vom SEM. Kritiker befürchteten, die Betroffenen würden in diesen Fällen ein Asylgesuch stellen. Das hätte längere Verfahren zur Folge und drohe, die Asylstrukturen des Bundes zu überlasten.
Jetzt zeigt sich: Diese Angst war nicht begründet. Auf Nachfrage von SRF erklärt das SEM, die Zahl der Asylgesuche im Nachgang zu einer Wegweisung betrage bis Ende Februar Null.
Viele gehen freiwillig
Die Zahlen des Bundes zeigen aber auch: Viele Betroffene lassen es gar nicht auf eine Wegweisung ankommen. Mehr als die Hälfte der bearbeiteten Gesuche wurde gar nie negativ beschieden. Die Antragstellenden haben ihre Gesuche zurückgezogen. Oder sie sind aus der Schweiz abgereist – vermutlich in ein anderes europäisches Land.
«Ein Teil der Rückzüge dürfte darauf zurückzuführen sein, dass das SEM mit den Schutzsuchenden das Gespräch sucht.» Den Betroffenen werde erklärt, dass sie kaum Chancen auf den Schutzstatus S haben. «Viele Schutzsuchende dürften dann die Aussichtslosigkeit ihres Gesuchs erkennen und dieses deshalb zurückziehen», so Rast. Oder sie reisen ab, ohne Bescheid zu geben.
Wie viele Ukrainerinnen und Ukrainer effektiv ausreisen, werde nicht erfasst, heisst es beim SEM. Aber: «Wir gehen davon aus, dass sie in ein anderes europäisches Land weiterreisen», so Magdalena Rast. «Wir haben jedenfalls keine Hinweise darauf, dass sie in der Schweiz verbleiben.»
Andere Länder attraktiver
Die neue Praxis zeigt also Wirkung und entlastet die Schweiz von der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine. Allerdings weniger, weil die Rückkehr in die Ukraine sicher ist, sondern weil Betroffene in anderen Ländern Europas Zuflucht suchen. Es findet eine Verschiebung von der Schweiz in andere Länder statt.
Einen erhofften Effekt hat sich bei Gesuchen aus der Region Transkarpatien eingestellt. Von dort kamen besonders viele Gesuche, die mit gefälschten Ausweisen unterlegt waren. Bei den Gesuchen aus dieser Region stellt das SEM nun einen besonders starken Rückgang fest – er beträgt etwa 50 Prozent.