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Neue Massnahmen im Strafvollzug
Aus Rendez-vous vom 20.11.2018. Bild: Keystone
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Sicherheitsdefizite beheben Behörden wollen strengere Auflagen für Straftäter

  • Eine Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Justiz fordert eine Aufsichtsmassnahme für Straftäter.
  • Damit soll verhindert werden, dass gefährliche Straftäter ohne Auflagen freikommen.

Der Mord an Sozialtherapeutin Adeline oder die Ermordung der 19-jährigen Marie: Die zwei Verbrechen in der Westschweiz haben die Diskussion über den Justizvollzug in der Schweiz neu entfacht.

Sicherheitsdefizite beheben

Eine Arbeitsgruppe unter Führung des Bundesamtes für Justiz schlägt nun erste Massnahmen zur Behebung von Sicherheitsdefiziten vor. Hauptpunkt: Die Schaffung einer Aufsichtsmassnahme für gefährliche Straftäter nach deren Entlassung. Zum Beispiel sollen spezielle Auflagen für Täter mit erhöhter Rückfallgefahr möglich sein.

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Gramigna: «Möglichkeit, die Täter nach der Tat zu überwachen»
Aus News-Clip vom 19.11.2018.
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Laut Arbeitsgruppe ist nämlich heute möglich, dass in Einzelfällen ein gefährlicher Täter ohne Auflagen und Betreuung freikomme – wenn zum Beispiel das Gericht den Antrag der Vollzugsbehörde auf Verlängerung einer Massnahme ablehnt.

Bei gewissen als gefährlich eingestuften Tätern sei eine Verwahrung unverhältnismässig oder das Gericht lehnt eine Verlängerung der Massnahme ab, sagt Ronald Gramigna, Chef Straf- und Massnahmenvollzug beim Bundesamt für Justiz. Auf genau solche Fälle ziele die Aufsichtsmassnahme ab. «Wir erhoffen uns, diese Täter nach ihrer Haft zu sichern, überwachen und vielleicht auch zu therapieren.»

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Brägger:«Es braucht auch sonst einheitliche Regeln»
Aus News-Clip vom 19.11.2018.
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Bericht an den Bundesrat

Der Experte für Strafvollzug, Benjamin Brägger, begrüsst die Pläne des Bundesamtes, für gefährliche Straftäter eine nationale Lösung für die Zeit nach der Haft einzuführen. Er fügt aber an: «Ich würde es begrüssen, wenn man auch für die Zeit während der Haft einheitliche Regeln einführen würde.» Aktuell hätten die Deutschschweizer und die welschen Kantone unterschiedliche Lösungen.

Der Bericht der Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Justiz geht nun an den Bundesrat. Ursprünglich wurde sie wegen einer Motion aus dem Nationalrat aktiv.

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Aus dem Archiv: Strafvollzug soll einheitlicher werden
aus HeuteMorgen vom 04.08.2017.
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