- Eine Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Justiz fordert eine Aufsichtsmassnahme für Straftäter.
- Damit soll verhindert werden, dass gefährliche Straftäter ohne Auflagen freikommen.
Der Mord an Sozialtherapeutin Adeline oder die Ermordung der 19-jährigen Marie: Die zwei Verbrechen in der Westschweiz haben die Diskussion über den Justizvollzug in der Schweiz neu entfacht.
Sicherheitsdefizite beheben
Eine Arbeitsgruppe unter Führung des Bundesamtes für Justiz schlägt nun erste Massnahmen zur Behebung von Sicherheitsdefiziten vor. Hauptpunkt: Die Schaffung einer Aufsichtsmassnahme für gefährliche Straftäter nach deren Entlassung. Zum Beispiel sollen spezielle Auflagen für Täter mit erhöhter Rückfallgefahr möglich sein.
Laut Arbeitsgruppe ist nämlich heute möglich, dass in Einzelfällen ein gefährlicher Täter ohne Auflagen und Betreuung freikomme – wenn zum Beispiel das Gericht den Antrag der Vollzugsbehörde auf Verlängerung einer Massnahme ablehnt.
Bei gewissen als gefährlich eingestuften Tätern sei eine Verwahrung unverhältnismässig oder das Gericht lehnt eine Verlängerung der Massnahme ab, sagt Ronald Gramigna, Chef Straf- und Massnahmenvollzug beim Bundesamt für Justiz. Auf genau solche Fälle ziele die Aufsichtsmassnahme ab. «Wir erhoffen uns, diese Täter nach ihrer Haft zu sichern, überwachen und vielleicht auch zu therapieren.»
Bericht an den Bundesrat
Der Experte für Strafvollzug, Benjamin Brägger, begrüsst die Pläne des Bundesamtes, für gefährliche Straftäter eine nationale Lösung für die Zeit nach der Haft einzuführen. Er fügt aber an: «Ich würde es begrüssen, wenn man auch für die Zeit während der Haft einheitliche Regeln einführen würde.» Aktuell hätten die Deutschschweizer und die welschen Kantone unterschiedliche Lösungen.
Der Bericht der Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Justiz geht nun an den Bundesrat. Ursprünglich wurde sie wegen einer Motion aus dem Nationalrat aktiv.