Eine Bundesrichterin und ein Bundesrichter sollen verbotenerweise eine Liebesbeziehung geführt haben. Das hat die «Weltwoche» berichtet. Das Bundesgericht hat auf Anfrage eingeräumt, dass zwischen den beiden Richtern «bis vor Kurzem während einer gewissen Dauer eine Beziehung bestanden hat».
Bundesgericht mit weiterer Stellungnahme
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Das Bundesgericht hält ergänzend zu seiner ersten Stellungnahme fest, dass die beiden betroffenen Gerichtsmitglieder gemäss ihren Angaben ihre Beziehung erst nach dem Ende ihres Mandats in der Verwaltungskommission begonnen und bereits vor dem Erscheinen des fraglichen Artikels beendet haben.
Was den konkreten Fall betrifft, können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.
Weitere Schritte laufen
Unabhängig von möglichen Entwicklungen im konkreten Fall hat die Verwaltungskommission des Bundesgerichts folgenden Beschluss gefasst: Sie nimmt das Bekanntwerden der vorübergehenden Beziehung zwischen zwei Gerichtsmitgliedern zum Anlass, sich institutionell vertieft mit den Fragen zu befassen, die sich daraus ergeben. Das Bundesgericht kennt seit 2019 die vom Gesamtgericht (Versammlung aller ordentlichen Bundesrichterinnen und Bundesrichter) verabschiedeten «Gepflogenheiten der Richter und Richterinnen». Die Verwaltungskommission wird für eine nächste Sitzung des Gesamtgerichts traktandieren, eine Ergänzung der «Gepflogenheiten» um Verhaltenserwartungen im Falle einer Beziehung zwischen zwei Gerichtsmitgliedern zu behandeln.
Offen bleibt zum jetzigen Zeitpunkt, ob sie damit das Bundesgerichtsgesetz verletzt haben. Dieses schreibt vor, dass zwei Bundesrichter nicht verheiratet sein oder in einer «dauernden Lebensgemeinschaft» leben dürfen.
Doch selbst wenn das Gesetz verletzt worden wäre, könnten fehlbare Bundesrichterinnen und Bundesrichter nur zum Ende der sechsjährigen Amtszeit sanktioniert werden.
Es braucht Möglichkeiten, gegen fehlbare Richter vorzugehen.
Das Parlament hat die Möglichkeit, bisherige Bundesrichter nicht mehr wieder zu wählen. Weder das Parlament noch das Bundesgerichtspräsidium können Richter innerhalb der Amtszeit zur Rechenschaft ziehen.
Korrektur mit Disziplinarsystem
Nationalratsmitglieder von links bis rechts sehen politischen Handlungsbedarf. «Ich bin überzeugt davon, dass es hier eine Korrektur braucht. Es braucht Möglichkeiten, gegen fehlbare Richter vorzugehen», sagt etwa SVP-Nationalrat Pascal Schmid.
Dabei geht es für Schmid auch um das Ansehen der Justiz. «Wir erwarten von allen Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, dass sie sich an die Gesetze halten. Für unsere höchsten Richterinnen und Richter gelten auch höchste Massstäbe. Da können und müssen wir erwarten, dass sie sich an Gesetze halten.» Andernfalls brauche es Konsequenzen.
Solche Fälle beschleunigen natürlich die politischen Prozesse.
Im Parlament ist bereits ein Vorstoss hängig, der ein Disziplinarsystem verlangt, das auch für das Bundesgericht gilt. Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht und am Bundesstrafgericht können heute abberufen werden, am Bundesgericht aber nicht.
Gewisse Kantone kennen Justizaufsicht
Für Mitte-Nationalrat Leo Müller, der die Gerichtskommission präsidiert, sind nun zwei wichtige Fragen zu klären: «Soll einerseits ein Disziplinarsystem eingeführt werden und soll auch für die obersten Richter in unserem Land ein Abberufungsverfahren eingeführt werden oder nicht?»
Legende:
Fast unantastbar: Bundesrichterinnen und Bundesrichter können weder ihres Amtes enthoben werden noch gibt es eine Disziplinaufsicht.
Keystone/Martin Ruetschi
Müller betont zwar, dass Gerichte unabhängig von der Politik bleiben sollen – aber die aktuellen Vorwürfe erhöhten die Dringlichkeit, zu handeln: «Solche Fälle beschleunigen natürlich die politischen Prozesse, um die Anpassung der Gesetzgebung in Angriff zu nehmen.»
Bundeshausredaktor: «Massnahmen haben gute Chancen im Parlament»
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Einschätzung von SRF-Bundeshausredaktor Andreas Stüdli:
Bundesrichterinnen und Bundesrichter können weder ihres Amtes enthoben werden, noch gibt es eine Disziplinaufsicht. Das Parlament kann zwar bei den sogenannten Erstinstanzlichen, wie dem Bundesverwaltungsgericht oder dem Bundesstrafgericht, Richterinnen und Richter entlassen. Aber nur dann, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig Amtspflichten schwer verletzt haben.
Bei der Aufsicht über die eidgenössischen Gerichte hat das Parlament also nur zwei Optionen: Daumen hoch bei der Wahl durch die Bundesversammlung, oder Daumen runter im Falle eines Amtsenthebungsverfahrens, ausser beim Bundesgericht. Dass es dazwischen keine Massnahmen gibt, wie Rügen oder Untersuchungen, das nehmen Parlamentarierinnen und Parlamentarier von links bis rechts immer stärker als Mangel wahr. Disziplinarmassnahmen für Bundesrichterinnen und Bundesrichter dürften im Parlament deshalb gute Chancen haben.
Einige Kantone sind weiter, was die Aufsicht über die Gerichte angeht. So hat etwa der Kanton Waadt ein Justizgericht geschaffen – eine von der Politik unabhängige Aufsicht. So ein Justizgericht brauche es auch auf nationaler Ebene, sagt die Waadtländer SP-Nationalrätin Jessica Jaccoud. Da bestünden heute Lücken.
Auch die Kantone Freiburg, Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Wallis verfügen über sogenannte Justizräte. Das sind Gremien, welche Aufsicht über die richterliche Gewalt und die Staatsanwaltschaft ausüben. Zum Teil ist das Gremium auch involviert in die Richterwahl.
Kein Einzelfall
Der aktuelle Vorwurf wäre kein Einzelfall. Laut Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) kommt es an den höchsten Gerichten immer wieder zu Fehlverhalten von Richterinnen und Richtern.
Medial bekannt wurden etwa die «Intrigen-Affäre» am Bundesverwaltungsgericht in Bellinzona sowie die «Spuck-Affäre» am Bundesgericht in Lausanne.
Darum ging es in den Affären
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Bei den Intrigen in Bellinzona mussten 2023 gleich 14 Richterinnen und Richter der Berufungskammer in den Ausstand treten, weil es Zweifel an ihrer Unabhängigkeit gab. Hintergrund der Affäre war eine Strafanzeige aus dem Jahr 2020, in welcher eine Richterin gegen die damaligen Mitglieder der Verwaltungskommission des Bundesgerichts klagte. Zu den Vorwürfen gehörten Verleumdung, üble Nachrede, falsche Anschuldigung, Nötigung und Amtsmissbrauch. Die Mitglieder der Kommission hatten zuvor einen Bericht veröffentlicht zu mutmasslichen Fehltritten am Bundesstrafgericht. Die Rede war unter anderem von Sexismus, Mobbing und Liebschaften.
Ein weiterer spektakulärer Fall war die sogenannte «Spuck-Affäre». Bundesrichter Martin Schubarth hatte im Februar 2003 im Bundesgericht in Lausanne im Vorübergehen einen Journalisten der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) angespuckt, zu dem er ein gespanntes Verhältnis hatte. Das Bundesgericht hatte Schubarth zuerst vergeblich zum Rücktritt aufgefordert und ihn nicht mehr in der Rechtsprechung eingesetzt. Erst neun Monate später gab Schuberth seinen Rücktritt bekannt, welchen er mit «politischem Druck» begründete.