- Vier ehemalige Fussballfunktionäre erhalten für das gegen sie von der Bundesanwaltschaft geführte und wegen Verjährung eingestellte Verfahren in der Fifa-Affäre eine Millionen-Entschädigung.
- Gemäss dem am Freitag veröffentlichten Bundesstrafgerichtsurteil scheiterte die Bundesanwaltschaft mit ihrem Antrag, den ursprünglich Angeklagten wenigstens die Kosten aufzubürden.
- Allerdings bekommen die vier ehemaligen Fussballfunktionäre auch nicht die Entschädigung in der Höhe, die sie sich erhofft hatten.
Die deutschen Fussballfunktionäre erhalten Entschädigungen von bis 230'000 Franken. Hinzu kommen Genugtuungssummen von 15'000 Franken plus Zinsen.
Diesen Betrag erhält auch der Schweizer Ex-Fifa-Generalsekretär Urs Linsi – seine Entschädigung beläuft sich auf 256'000 Franken. Gefordert hatte dieser weit mehr: Für die Kosten seines Rechtsanwalts pochte Linsi auf eine Entschädigung von über zwei Millionen Franken. Zudem verlangte er Schadenersatz von 792'000 und Genugtuung in der Höhe von 100'000 Franken.
Keinerlei Anspruch auf Entschädigung hätten dagegen der Deutsche Fussballbund sowie der Weltfussballverband Fifa, hielt das Bundesstrafgericht weiter fest.
Corona-Situation spielte mit
Im sogenannten «Sommermärchen-Prozess» gegen die ehemaligen deutschen Fussballfunktionäre Theo Zwanziger und Horst R. Schmidt, den früheren Präsidenten des Deutschen Fussballbundes, Wolfgang Niersbach, sowie den Ex-Fifa-Generalsekretär Urs Linsi konnte bis zum Ablauf der Verjährungsfrist im März 2020 kein Urteil gefällt werden.
Eröffnet worden war das Verfahren durch die Bundesanwaltschaft am 6. November 2015, damals noch gegen Unbekannt und wegen Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der Geldwäscherei im Zusammenhang mit Zahlungen im Vorfeld der Fussball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland. Vor dem Bundesstrafgericht wurden die vier Fussballfunktionäre des Betrugs respektive der Gehilfenschaft zu Betrug angeklagt. Das ebenfalls gegen den ehemaligen Fussballstar Franz Beckenbauer geführte Verfahren war wegen dessen Gesundheitszustand abgetrennt worden.
Wegen des allgemeinen Gesundheitszustands und der damaligen Corona-Situation im Tessin weigerten sich die deutschen Angeklagten, vor dem Bundesstrafgericht im Tessin zu erscheinen. Das Gericht sistierte zunächst die Verhandlung und stellte später den Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen der inzwischen eingetretenen Verjährung.