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Schweiz Sozialhilfebezüger dürfen «höchstens Schrottkarre» besitzen

Sollen Sozialhilfebezüger ein eigenes Auto fahren? Die Kantone regeln das unterschiedlich – aber einen wertvollen Wagen dürfen Sozialhilfebezüger nirgends besitzen. Unter dem Strich ist in Ausnahmefällen eine «Schrottkarre» erlaubt.

Der «BMW-Fall» bewegte 2007 die Schweiz – obwohl er auf einem Zufall beruhte: Chaoten hatten im Zuge der 1.-Mai-Demonstration in Zürich wahllos Autos angezündet, unter anderem einen BMW.

Der Fall aus Basel-Land

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Ein Sozialhilfebezüger aus Zunzgen (BL) hat sich erfolgreich dagegen gewehrt, seine Autonummern abgeben zu müssen. Das Verwaltungsgericht entschied sich in diesem Fall zugunsten des Klägers. Allerdings kam das neue Gesetz noch nicht zur Anwendung. mehr

Die polizeiliche Ermittlung im Nachhinein ergab: der BMW gehörte einer tunesischen Sozialhilfebezügerin. Sozialhilfe erhalten und dennoch ein teures Auto besitzen? Der Skandal war perfekt, vor allem Politiker der SVP setzten sich in verschiedenen kantonalen Parlamenten dafür ein, dass dies künftig ausgeschlossen wird.

Das führte in den letzten Jahren in verschiedenen Kantonen zu teils amüsanten Parlamentsdebatten, weil sich die Linke plötzlich als Verfechterin des Rechts aufs Autofahren zeigte: Man könne ja ein Sofa nicht im Tram transportieren, argumentierte zum Beispiel eine Zürcher SP-Parlamentarierin, während umgekehrt SVP-Vertreter in ihrer Forderung nach einem Autoverbot einen Beitrag zum Umweltschutz ausmachten.

SVP-Vorstösse hatten wenig Erfolg

Die Welle der SVP-Vorstösse für ein Autoverbot hatte allerdings nur mässig Erfolg: Im Zürcher «BMW-Fall» scheiterte die SVP in zwei Anläufen mit dem Anliegen. Auch im Kanton Zug gab es keine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen.

Hauptgrund war (und ist): Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos), welche schweizweit den kantonalen Behörden Richtlinien zum Beispiel für die Höhe von Sozialhilfe vorschlägt, schliesst den Autobesitz für Sozialhilfebezüger faktisch fast aus. Wer ein Motorfahrzeug im Wert von über 4000 Franken – das gilt auch für Motorräder – besitzt und Sozialhilfe beziehen will, muss dieses verkaufen. Das kontrollieren die Behörden, bevor jemand Sozialhilfe bekommt. Fälle, in denen Sozialhilfebezüger ein Auto besitzen, gibt es entsprechend nur wenige. Ungefähr zwei Prozent, nehmen verschiedene kantonale Behörden an.

«Das Thema ist heikel», sagt Skos-Geschäftsführerin Dorothee Guggisberg. Das Unverständnis für autobesitzende Sozialhilfebezüger sei gross. Aber: «In keinem Kanton wird der Autobesitz eines Sozialhilfeempfängers finanziert.»

Basel-Land hat nun ein Gesetz

Auf der sehr strengen Seite steht der Kanton Basel-Land, weil dort die Vermögensfreigrenze eines Sozialhilfebezügers ­– also das Geld, welches er als Vermögenswert zum Beispiel in Form eines Fahrzeuges halten darf – auf tiefen 2200 Franken (anstatt 4000 Franken) festgelegt ist.

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Sozialhilfeempfänger darf Auto behalten
aus Regionaljournal Basel Baselland vom 17.08.2016. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 18 Minuten 44 Sekunden.

Ist der Wagen teurer, muss er verkauft, ist er günstiger, ausser Verkehr genommen werden. Dies schreibt ein neues Gesetz seit 2016 vor. «In der öffentlichen Wahrnehmung wird es nicht goutiert, wenn Sozialhilfebezüger mit dem Auto herumfahren», sagt Sebastian Helmy, Leiter der zuständigen Dienststelle im Kanton Basel-Land. Helmy verweist aber darauf, dass die scharfe Praxis seit 2002 gelte und auf Anfang Jahr bloss gesetzlich nachgeführt worden sei. Angestossen hatte die gesetzliche Nachbesserung wiederum ein SVP-Parlamentarier.

Gesetzliche Grundlagen fehlen

Anders im Nachbarkanton Basel-Stadt: «Auf das systematische Entziehen der Kontrollschilder müssen wir verzichten», bestätigt die zuständige Amtsleiterin Nicole Wagner. Eine gesetzliche Grundlage dafür kennt Basel-Stadt wie die meisten Kantone nicht. Aber auch hier gilt: Ein Auto darf nicht über dem Wert von 4000 Franken liegen und der Betrieb eines Fahrzeuges darf nicht dazu führen, dass der Sozialhilfebezüger verwahrlost. Ausnahmen gibt es nur selten, zum Beispiel, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen auf ein Auto angewiesen ist.

Der Zürcher SVP-Kantonsrat Claudio Schmid steht im Zürcher kantonsrat und fordert während einer Debatte ein Autoverbot für Sozialhilfebezüger.
Legende: Der Zürcher SVP-Kantonsrat Claudio Schmid forderte 2014 in Zürich erfolglos ein Autoverbot für Sozialhilfebezüger. Keystone

«Wir verfolgen das Thema nicht weiter», sagt der Zürcher SVP-Kantonsrat Claudio Schmid, der mit einem entsprechenden Vorstoss in Zürich gescheitert war. Er glaubt aber: «Der «BMW-Fall» und unsere parlamentarische Arbeit in verschiedenen Kantonen haben die Behörden sensibilisiert.» Und: «Den Luxus eines Autos erlaubt heute kaum noch eine Sozialbehörde, höchstens eine Schrottkarre.»

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