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Krankenkasse: Wechsel lohnt sich
Aus 10 vor 10 vom 21.10.2022.
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Sparpotenzial bei Prämien 2023 könnte sich eine neue Krankenkasse besonders lohnen

  • Mit einem Krankenkassenwechsel könnte die obligatorische Grundversicherung im nächsten Jahr für viele günstiger werden.
  • Das Sparpotenzial beträgt durchschnittlich 428 Franken pro Person und Jahr.
  • Dies geht aus einer Studie des Online-Vergleichsdienstes Moneyland hervor.
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Aus dem Archiv: Vier Tipps für tiefere Krankenkassenprämien
aus Espresso vom 28.09.2022. Bild: Imago
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Falls alle Schweizerinnen und Schweizer zur für sie günstigsten Kasse wechselten, könnten sie rund 3.7 Milliarden Franken an Prämien sparen, schreibt Moneyland. Tatsächlich dürften jedoch weniger als zehn Prozent der Versicherten tatsächlich die Kasse wechseln, so der Vergleichsdienst.

Höheres Sparpotenzial als in vergangenen Jahren

Laut der Studie fällt das Sparpotenzial durch einen Anbieter- und Modellwechsel für das kommende Jahr höher aus als in den Vorjahren. Junge Erwachsene können am meisten sparen, nämlich im Schnitt 529 Franken. Bei Kindern sind es 215 Franken.

Nach Kantonen aufgesplittet sind die möglichen Einsparungen im Tessin mit 612 Franken am grössten. Die Tessinerinnen und Tessiner leiden 2023 unter einem überdurchschnittlichen Prämienanstieg. Sie könnten dies mit einem Kassenwechsel abfedern.

Am geringsten ist das durchschnittliche Sparpotenzial durch einen Wechsel der Krankenkasse bei Erwachsenen im Kanton Appenzell Innerrhoden mit 257 Franken pro Person und Jahr, gefolgt vom Kanton Uri mit 295 Franken. Auch mit einem Modellwechsel innerhalb einer Krankenkasse lasse sich viel Geld sparen, so Moneyland.

Was bei einem Wechsel zu beachten ist

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Legende: KEYSTONE/Christian Beutler

Wer angesichts steigender Prämien die Krankenkasse wechseln will, muss die aktuelle Krankenversicherung bis zum 30. November kündigen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt, die Kündigung schriftlich vorzunehmen und sie eingeschrieben oder per A-Post Plus zu versenden.

Auf diese Weise hat die oder der Versicherte einen Beweis für die Sendung in der Hand, schreibt das BAG in einem Faktenblatt zum Wechsel der Krankenkasse. Es rät auch, die Kündigung bis spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist abzuschicken und sich gleichzeitig bei einer anderen Krankenkasse anzumelden.

Es ist nicht nötig, vor dem Kassenwechsel eine Offerte des neuen Krankenversicherers einzuholen.

HeuteMorgen, 19.10.2022, 6:00 Uhr;

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