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SRG-Beschwerde gutgeheissen Ansprachen des Bundesrates verletzen das Vielfaltsgebot nicht

  • Die SRG hat mit der Ausstrahlung der Bundesratsansprache zur «Frontex-Vorlage» auf Radio SRF vor der Abstimmung vom 15. Mai 2022 das Vielfaltsgebot nicht verletzt.
  • Wegen des besonderen Charakters der Bundesratsansprachen sind weniger strenge Anforderungen an das Vielfaltsgebot zu stellen als bei anderen abstimmungsrelevanten Sendungen.
  • Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der SRG gegen den Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI gut.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hiess 2022 eine Beschwerde gegen eine Ansprache des Bundesrates gut, weil das Vielfaltsgebot verletzt worden sei. Gegen dieses Urteil erhob die SRG am Bundesgericht eine Beschwerde, welche nun gutgeheissen wurde. Damit wird der vorherige Entscheid der UBI aufgehoben.

Bundesrat darf Position beziehen

Aufgrund des besonderen Charakters der Bundesratsansprachen rechtfertigt es sich nicht, das Vielfaltsgebot ebenso streng anzuwenden, wie auf andere abstimmungsrelevante Sendungen.

Der Stein des Anstosses

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Radio SRF strahlte am 25. April 2022 im ersten Programm am Mittag die Ansprache des damaligen Bundesrates Ueli Maurer zur eidgenössischen Volksabstimmung zur Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache («Frontex-Vorlage») aus, die am 15. Mai 2022 stattfand. Die Ansprache dauerte rund vier Minuten.

Der Bundesrat hob dabei die Vorteile der Vorlage hervor, welche vom Bundesrat und vom Parlament zur Annahme empfohlen wurde. Die Vorlage wurde mit 71.5 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

«Der Bundesrat ist gesetzlich ausdrücklich zur Information der Öffentlichkeit über anstehende eidgenössische Abstimmungen verpflichtet», heisst es in der Mitteilung des Bundesgerichtes. Er müsse bei seiner Informationstätigkeit die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit beachten. Das schliesse allerdings nicht aus, dass er auch Position beziehe.

Mann im Anzug spricht neben Schweizer Flagge.
Legende: SRF strahlt vor einer eidgenössischen Volksabstimmung jeweils eine Ansprache des zuständigen Bundesrats zur Vorlage aus. Konkret ging es in der Beschwerde um die Ansprache von Ueli Maurer am 25. April 2022. SRF

Im konkreten Fall gab Bundesrat Maurer zwar überwiegend die Argumente des Bundesrates und der Bundesversammlung wieder. Die Ansprache sei aber im Programm der SRG in eine breite und grundsätzlich vielfältige Berichterstattung zur «Frontex-Vorlage» eingebettet.

Langjährige Praxis

«Ins Gewicht fällt weiter, dass das Publikum die Bundesratsansprachen ohne Weiteres als Teil der Informationsaktivitäten des Bundesrates erkennen und einordnen können dürfte», so das Bundesgericht. Die Stimmberechtigten seien es gewohnt, sich trotz des Positionsbezugs des Bundesrates eine eigene Meinung zu anstehenden Abstimmungen zu bilden.

Grafik mit Schweizer Kreuz, Text 'Finanzierung Frontex'.
Legende: Die Ansprachen der Bundesräte werden jeweils vor den Abstimmungen ausgestrahlt. Die Produktion der Sendungen verantwortet der Bund. SRF

Eine Verweigerung der Ausstrahlung durch die SRG und die damit verbundene Einschränkung der Möglichkeiten des Bundesrates zur Information der Stimmbevölkerung wäre kaum wünschenswert. Die Ausstrahlung der Bundesratsansprachen entspricht sodann einer langjährigen Praxis. Sie stellen keine Abstimmungssendungen im klassischen Sinn dar und werden von der SRG weder produziert noch inhaltlich selber verantwortet.

Insgesamt bestand kein Anlass, von der SRG zu verlangen, in der Anmoderation des fraglichen Radiobeitrags auf andere Sendungen zur Vorlage hinzuweisen.

SRF 4 News, 03.10.2024, 12:00 Uhr ; 

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