Ab 2026 gelten diverse neue und angepasste Gesetze und Bestimmungen. Sieben Änderungen im Überblick:
1. Stalking wird eigenes Delikt
Wer anderen Menschen systematisch und wiederholt nachstellt, wer sie belästigt oder bedroht, ist neu direkt strafbar. Ab 2026 gilt ein neuer Stalking-Straftatbestand. Er greift, wenn das Opfer erheblich in der Freiheit, sein Leben zu gestalten, eingeschränkt wird. Das Stalking muss allerdings vom Opfer angezeigt werden. Bestraft wird es bei einer Verurteilung mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe.
2. Änderungen bei der Altersvorsorge
2026, allerdings erst Ende Jahr, wird erstmals die 13. AHV-Rente ausbezahlt. Das hat das Stimmvolk 2024 beschlossen. Wie sie finanziert werden soll, ist noch unklar. Das Rentenalter für Frauen steigt erneut um drei Monate, es liegt jetzt bei 64½ Jahren. Die Steuerabzüge für das Sparen in der 3. Säule bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Erstmals kann aber für die 3. Säule nachbezahlt werden, wer 2025 nicht den vollen Betrag ausgeschöpft hat.
3. Passagierdaten bei Flugreisen
Neu müssen Fluggesellschaften für alle Flüge ab oder in die Schweiz den Behörden die Daten der Passagiere angeben. Damit sollen Terrorismus und Schwerstkriminalität besser bekämpft werden können. Die Schweiz setzt damit internationale Standards um.
4. Ungerechtfertigte Betreibungen
Wer ohne Grund betrieben wird, hat grosse Nachteile – etwa bei der Job- oder Wohnungssuche. Betroffene können sich künftig einfacher wehren. Scheitert der Gläubiger mit seinem Anliegen, darf auch die Betreibung nicht mehr bekannt gegeben werden. Zudem entfällt die Frist von einem Jahr, innerhalb derer man sich wehren muss, um eine Streichung des Eintrags zu erreichen.
5. Krankenkassen zahlen Impfungen
Krankenkassen übernehmen neu diverse Impfungen, auch wenn die Franchise noch nicht ausgeschöpft ist. Es geht etwa um Diphtherie-, Tetanus- und Meningokokken-Impfungen. Ziel ist es, mit der Massnahme die Impfrate zu erhöhen. Die Prämien für die Krankenkassen steigen derweil auch 2026, durchschnittlich um 4.4 Prozent.
6. Mehr Rechte für Hauskäufer
Wer ein Haus kauft, profitiert neu von einer besseren rechtlichen Absicherung. Treten Mängel auf, sind diese innerhalb gewisser Fristen durch den Verkäufer zu beheben. Dieses Recht auf Nachbesserung kann im Kaufvertrag neu nicht mehr ausgeschlossen werden. Zudem wird die Frist für die Anmeldung solcher Mängel auf mindestens 60 Tage festgesetzt.
7. Grenzen werden verschoben
In der Silvesternacht ändern sich die Kantonsgrenzen. Die bisher bernische Stadt Moutier mit ihren rund 7000 Einwohnerinnen und Einwohnern gehört ab dem 1. Januar zum Kanton Jura. Der Wechsel wurde vom Stimmvolk beschlossen. Bundesrat Beat Jans sagte im Frühling, der Wechsel sei politisch und rechtlich der «finale Akt» zur Beilegung des «bedeutendsten interkantonalen Konflikts» der Schweiz.