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Steigende Gesundheitskosten Mindestfranchise soll auf 350 Franken steigen

  • Die Mindestfranchise in der obligatorischen Krankenversicherung soll für Erwachsene von 300 auf 350 Franken pro Jahr steigen.
  • Nach dem Nationalrat hat auch die Gesundheitskommission des Ständerates diesem Vorschlag zugestimmt.
  • Hingegen will die Ständeratskommission anders als der Nationalrat aber keine Verpflichtung, an einer gewählten höheren Franchise drei Jahre lang festzuhalten.

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Mindestfranchise soll angehoben werden
aus Echo der Zeit vom 26.11.2018. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 18 Sekunden.

Kranke sollen sich stärker an medizinischen Behandlungskosten beteiligen müssen. Nach dem Nationalrat hat auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) beschlossen, die Franchisen um 50 Franken zu erhöhen.

Mit 7 gegen 4 Stimmen beantragt die SGK-S ihrem Rat, eine entsprechende Gesetzesvorlage anzunehmen, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Der Bundesrat würde damit die Kompetenz erhalten, die Höhe der ordentlichen Franchise und der Wahlfranchisen regelmässig an die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung anzupassen.

Franchisen in der Krankenversicherung

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Die Franchise ist ein jährlicher, fester Betrag, den ein Versicherter bei einer medizinischen Leistung selbst bezahlen muss. Für Erwachsene ist die tiefste ordentliche Franchise auf 300 Franken pro Jahr gesetzlich festgelegt, für Kinder und Jugendliche ist keine Franchise erforderlich.

Ein Versicherter kann eine höhere Wahlfranchise festlegen. Dadurch verringert sich für ihn die monatliche Krankenkassenprämie entsprechend. Es können auch höhere Franchisen gewählt werden, die gesetzlich festgelegt sind und 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 Franken für Erwachsene betragen.

Geplant ist eine Erhöhung um 50 Franken, sobald die durchschnittlichen Bruttokosten der Leistungen pro versicherte Person mehr als 13-mal höher liegen als die ordentliche Franchise. Eine erste Anpassung der Franchisen soll bereits mit Inkrafttreten der Gesetzesbestimmung erfolgen. Die Franchisen für Kinder sind davon nicht betroffen.

Kostenbewusstsein und Kosten eindämmen

Laut der Kommissionsmehrheit soll diese Anpassung die Eigenverantwortung der Versicherten und deren Kostenbewusstsein stärken. Zudem trage dies zur Eindämmung des Kostenanstiegs bei.

Eine Minderheit der Kommission beantragt dem Ständerat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Massnahme treffe vornehmlich chronisch kranke und ältere Menschen, die auf medizinische Behandlungen angewiesen seien.

Abgelehnt hat die Kommission diverse Motionen aus dem Nationalrat, die Anpassungen bei der ordentlichen Franchise oder bei den Wahlfranchisen verlangen. Die Forderungen würden mit dem Anpassungsmechanismus erfüllt, hält sie fest.

Keine mehrjährige Bindung bei höheren Wahlfranchisen

Anders als der Nationalrat will die Ständeratskommission aber Versicherte, die eine höhere Franchise wählen, nicht dazu verpflichten, drei Jahre lang daran festzuhalten. Die SGK-S beantragt dies ihrem Rat mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung.

Dies würde die Eigenverantwortung nicht stärken, sondern sogar schwächen, weil die Versicherten tendenziell risikoscheu seien. Viele Versicherte könnten dann zu tieferen Franchisen wechseln. Zudem sei die Zahl jener, die je nach Gesundheitszustand jährlich ihre Franchise anpassten, sehr gering.

Der Nationalrat möchte mit der dreijährigen Festlegung der gewählten Franchise verhindern, dass Versicherte zum Beispiel vor einer geplanten Operation senken und dann wieder erhöhen.

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