Zum Inhalt springen

Steigende Vergütungszinsen Wer die Steuern frühzeitig zahlt, wird wieder belohnt

  • Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) erhöht ab 2024 die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern und -abgaben.
  • Bei Verzug und Rückerstattungen gelten neu 4.75 Prozent.
  • Der Vergütungszins auf freiwilligen Vorauszahlungen beläuft sich auf 1.25 Prozent.
  • Das gestiegene Zinsniveau erlaubte dem EFD diesen Schritt.

Bisher beliefen sich die Sätze bei den Verzugs- und Rückerstattungszinsen auf vier Prozent, wie das EFD mitteilt. Der Vergütungszinssatz lag bei null Prozent. Für den Bund entstehen so geschätzte Mehreinnahmen von 30 Millionen Franken.

Die Kantone sollten durch ihren Anteil an der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer vier Millionen Franken mehr einnehmen. Die Mehreinnahmen fliessen den öffentlichen Haushalten teils bereits 2024 zu, teils erst in späteren Jahren.

Diese Steuern sind betroffen

Die Zinssätze gelten für Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Tabaksteuer, Biersteuer, Automobilsteuer, Mineralölsteuer, Steuer auf gebrannten Wassern, Zoll, Stempelabgaben und leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe.

SRF 4 News, 11.9.2023, 14:30 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel