Es scheint sich etwas zu tun im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA. Seit acht Jahren ist die Revidierung blockiert, nun hat der Senatsauschuss Ja gesagt. Doch warum geht es bei diesem Abkommen überhaupt? Martin Naville erklärt im Gespräch die Bedeutung des Abkommens.
SRF News: Um was geht es beim Doppelbesteuerungsabkommen?
Martin Naville: Generell ist das DBA ein Abkommen, um Doppelbesteuerung zu verhindern. Dass eine Firma oder eine Person nicht gleichzeitig in der Schweiz und in Amerika Steuern bezahlen muss.
Unterdessen hat die Schweiz den automatischen Informationsaustausch mit den USA, das sogenannte Fatca-Abkommen. Braucht es das DBA überhaupt noch?
Natürlich wird es benötigt, weil die Doppelbesteuerung viel weiter geht als beim Fatca-Abkommen oder beim automatischen Informationsaustausch gemäss OECD. Das Doppelbesteuerungsabkommen betrifft viel mehr als nur den Informationsaustausch.
Welche Steuern sind von diesem Doppelbesteuerungsabkommen betroffen?
Die Einkommensteuer von Einzelpersonen und von Firmen. Der Informationsaustausch regelt nur die Information per se und nicht die Steuerpflicht. Damit die Steuerpflicht nicht übermässig doppelt anfällt, braucht es das DBA.
Es stehen noch einige Themen an, die dringend weiter verhandelt werden müssten.
Kann man sagen, dass im Unterschied zur Situation von 2009, als noch der Steuerstreit zwischen den USA und der Schweiz lief, die praktische Bedeutung des revidierten DBA aus Schweizer Sicht nun deutlich geringer ist?
Die Änderung, die damals gemacht wurde, ist heute weniger wichtig als damals, da jetzt die Informationen viel freier fliessen. Aber es stehen einige Themen an, die dringend weiter verhandelt werden müssten. Das Eine ist der Nullsatz. Also wenn eine Firma Dividenden von Amerika in die Schweiz bezahlt und am Schluss keine zusätzlichen Steuern anfallen. Der so genannte Bodenschatz bei Verrechnungssteuer oder auch die Doppelbesteuerung bei Erbschaften müssen geregelt werden. Das alles kann nur aufgrund eines revidierten und ratifizierten DBA weiterverhandelt werden.
Können Sie ein praktisches Beispiel geben, für wen sich das revidierte DBA lohnen würde?
So wie es zurzeit ist, lohnt es sich für alle. Es ist ja nicht das erste DBA mit Amerika. Es besteht bereits eines seit 1996, das aber in vielen technischen Details nicht genügend ist. Stellen Sie sich einen amerikanischen Professor an der ETH Zürich vor, der sein Salär in der Schweiz erhält und in der Schweiz seine Steuern zahlt. Als amerikanischer Bürger wäre er aber auch in Amerika steuerpflichtig und müsste sein gesamtes Einkommen gleichzeitig auch in Amerika versteuern. Das DBA regelt, welches Land zwischen der Schweiz und Amerika bei der Besteuerung zugreifen kann. Gleiches gilt für Firmen.
Das Gespräch führte Noëmi Ackermann.