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Debatte im Ständerat Energieversorgung: Werden Abstriche beim Umweltschutz gemacht?

Heute berät der Ständerat über die Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes.

Damit künftig mehr einheimische und erneuerbare Energie produziert wird, schlägt der Bundesrat eine übergreifende Revision des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes vor. Er will mit der Förderung von Wasser, Wind und Sonne auch unabhängiger werden von fossilen Energieträgern und vom Ausland.

Diese Revision, der sogenannte Mantelerlass, dürfte die Schweizer Energiepolitik der nächsten Jahre prägen. Heute berät der Ständerat über den Entwurf des Bundesrats. Dieser wurde von der ständerätlichen Kommission allerdings nochmals überarbeitet und geht nun viel weiter – auf Kosten des Umweltschutzes. Die wichtigsten Antworten.

Was umfasst der Revisionsvorschlag des Bundesrats? Geht es nach dem Bundesrat, soll es in Zukunft für grosse Wasserkraftanlagen mehr Geld geben. Zudem sollen grosse Photovoltaikanlagen in der Schweiz einfacher möglich sein. Das Ziel ist, dass die erneuerbaren Energiequellen Wind und Sonne bis 2035 jährlich 17 Terawattstunden Strom liefern. Überdies sollen grosse Speicherkraftwerke uns auch sicher durch den Winter bringen.

Wie steht die zuständige Kommission des Ständerats zum Vorschlag des Bundesrats? Der zuständigen Kommission des Ständerats ist alles noch zu klein gedacht. Sie will bei der Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes weiter gehen. Und sie fordert ein höheres Tempo beim Produktionsziel. 2035 sollen mit Wind und Sonne bereits 35 Terawattstunden pro Jahr produziert werden, was mehr als das Doppelte des bundesrätlichen Vorschlags wäre. Die Kommission argumentiert, dass die Schweiz für künftige Entwicklungen mehr Strom als bisher berechnet brauche, zum Beispiel für die Elektromobilität.

Was dürfte an der überarbeiteten Gesetzesvorlage aus der Kommission zu reden geben? Die überarbeitete Gesetzesvorlage der Ständeratskommission hat ihren Preis: Die ambitionierteren Ziele sorgen für Abstriche beim Umweltschutz. So sollen die Wasserkraftwerke teils auch bei tiefen Pegelständen in Zukunft weiter Strom produzieren dürfen. Und selbst in abgelegenen Tälern, in Biotopen von nationaler Bedeutung, soll das Verbot, Elektrizitätsanlagen zu bauen, aufgehoben werden.

HeuteMorgen, 22.09.2022, 06:00 Uhr

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