Zum Inhalt springen

Header

Audio
Bundesanwalt Stefan Blättler: «Eine Verurteilung ist möglich.»
Aus Samstagsrundschau vom 21.10.2023. Bild: keystone/ALESSANDRO DELLA VALLE
abspielen. Laufzeit 29 Minuten 5 Sekunden.
Inhalt

Terrorfinanzierung Geld für Hamas: Bundesanwaltschaft eröffnet Strafverfahren

Aus der Schweiz heraus soll Geld an die Hamas geflossen sein. Die Bundesanwaltschaft hat ein Strafverfahren eingeleitet. Das gibt Bundesanwalt Stefan Blättler in der SRF-«Samstagsrundschau» bekannt.

Aktiv geworden ist die Bundesanwaltschaft kurz vor der Terrorattacke der Hamas auf Israel: Seine Behörde habe eine Strafuntersuchung eingeleitet wegen Geldzahlungen an die Hamas, gibt Bundesanwalt Stefan Blättler in der SRF-«Samstagsrundschau» bekannt: «Wir haben das, ein paar Wochen bevor die mörderischen Anschläge passiert sind, eingeleitet. Es geht darum, dass Geld aus der Schweiz zur Hamas gelangt ist», so Blättler. Konkretere Angaben, zum Beispiel zur Frage, gegen wen sich das Verfahren richtet, will der Bundesanwalt nicht machen. Das Verfahren dürfe nicht gefährdet werden. Der Vorwurf lautet auf Unterstützung einer terroristischen Organisation.

Mit Hamas-Verbot wäre es einfacher

Anders als in der EU ist die Hamas in der Schweiz nicht verboten. Die Bundesanwaltschaft muss deshalb im Verfahren juristisch dingfest machen, dass die Hamas als terroristisch einzuschätzen ist. Die eindeutigen Videos und Fotos von den Taten der Hamas vor zwei Wochen alleine genügten nicht für eine juristische Beweisführung. Erschwerend komme hinzu, dass die Hamas neben Terroraktivitäten auch ein Territorium beherrsche und zivile Tätigkeiten ausführe.

Mann.
Legende: Laut Bundesanwalt Blättler schätzt der Nachrichtendienst die Terrorgefährdungslage seit Monaten als erhöht ein. Keystone/ALESSANDRO DELLA VALLE

Blättler gibt sich zuversichtlich, dass eine Verurteilung möglich ist: «Man kann das belegen.» Das Verfahren aber werde aufwendig. Einfacher wären die Dinge für den obersten Terrorankläger der Schweiz, wenn der Bundesrat die Hamas zur verbotenen Terrororganisation erklären würde. Dann wäre eine Beweisführung wegen Terrorismus nicht mehr nötig. Zwar will der Bundesrat ein solches Verbot, doch noch steht nicht fest, wie und wann er es umsetzen wird.

In der Schweiz gab es bereits vor 20 Jahren erstmals den Verdacht, dass hierzulande Geld gesammelt werde für die Hamas. Die USA hatten den damals existierenden Verein «Association de Secours Palestinien» auf eine Schwarze Liste gesetzt. Zu einer Anklage durch die Bundesanwaltschaft in der Schweiz aber kam es nie. Der betreffende Verein wurde später aufgelöst.

Aus Fehlern gelernt

In der «Samstagsrundschau» äussert sich Bundesanwalt Blättler auch zur Terrorbedrohungslage. Der Nachrichtendienst schätze die Gefährdungslage seit Monaten als erhöht ein, seine Behörde führe rund 70 Strafverfahren im Bereich Terrorismus.

Nach dem ersten dschihadistischen Anschlag in der Schweiz 2020 hat die unabhängige Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft Mängel aufgedeckt. Konkret hatte sie trotz Gefährdungshinweisen auf eine Inhaftierung des Mannes verzichtet. Kurz darauf tötete der Täter ein zufällig ausgewähltes Opfer aus islamistischen Motiven. Die Bundesanwaltschaft habe auf den Fall reagiert, sagt Blättler: Es bestehe seit eineinhalb Jahren eine Einsatzorganisation und er werde bei bestimmten Entscheiden rasch direkt einbezogen.

Fehlendes Personal «ist sicherheitsrelevant»

Als grosses Problem bezeichnet der Bundesanwalt den Mangel an Personal beim Bundesamt für Polizei Fedpol, welches für die Bundesanwaltschaft Ermittlungen durchführt. «Wir haben zu wenig Bundeskriminalpolizisten», sagt Blättler.

Auch im Terrorbereich heisse es regelmässig, dass das Personal fehle, um Anhaltspunkten nachzugehen. «Das ist sicherheitsrelevant», warnt Blättler. Er habe das Problem beim EJPD von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider und im Parlament deponiert.

Krieg im Nahen Osten

Box aufklappen Box zuklappen

Die Konflikte in Israel, im Westjordanland und im Gazastreifen halten an. Hier finden Sie alle unsere Inhalte zum Krieg im Nahen Osten.

Samstagsrundschau, 21.10.2023, 11:30 Uhr

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel