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IS-Sympathisant vor der Ausbürgerung
Aus 10 vor 10 vom 15.04.2020.
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Terrorverdächtiger aus Genf Bund will IS-Sympathisant den Schweizer Pass entziehen

  • Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat mit Publikation im Bundesblatt von heute 15. April 2020 die Eröffnung eines Verfahrens zum Entzug des Schweizer Bürgerrechts notifiziert.
  • Der spanisch-schweizerische Doppelbürger Daniel D. wurde in der Schweiz geboren und war in Genf aufgewachsen, nun hat er zwanzig Tage Zeit, sich beim SEM gegen den Passentzug zu wehren.
  • Daniel D. gilt als einer der gefährlichsten Schweizer Dschihadisten, die sich der Terrororganisation IS angeschlossen hatten.
  • Der 25-Jährige wurde im vergangenen Jahr von kurdisch geführten Truppen in Syrien inhaftiert.

Er steht im Zentrum eines international verzweigten Kontaktnetzes aus mehreren Terrorverdächtigen, von Genf über Marokko und Frankreich bis ins einstige Herrschaftsgebiet des selbsternannten «Islamischen Staates»: Daniel D. aus Genf, dessen Name immer wieder auftaucht, wenn Terrorpläne, Mordfälle oder mögliche Kriegsverbrechen durch IS untersucht werden.

Gerichtlich bewiesen ist derweil nichts – denn der heute 25-Jährige sitzt zwar in einem Gefängnis, Prozesse werden gegen die von den Kurden inhaftierten ausländischen Gefangenen aber noch keine geführt, und die meisten Herkunftsländer, auch die Schweiz, verweigern eine Rücknahme der Terrorverdächtigen.

Die Schweizer Strategie

Die Strategie, die die Schweiz verfolgt: Sie versucht die Dschihad-Reisenden auszubürgern, ihnen das Schweizer Bürgerrecht zu entziehen. Das ist möglich, wenn es sich um Doppelbürger handelt. Im vergangenen Jahr wurde ein erstes Verfahren – das erste seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs überhaupt – gegen einen Mann aus dem Tessin gestartet. Dieses wird gerichtlich angefochten, das Verfahren ist hängig. Bereits rechtskräftig ist der Passentzug gegen eine Mutter aus Genf. Sie hatte auf einen Rekurs verzichtet, wie Fernsehen SRF im Januar berichtete.

Nun hat das Staatssekretariat für Migration mit Daniel D. ein drittes Verfahren öffentlich gemacht, indem es im Bundesblatt eine Notifikation veröffentlicht hat. Damit soll ihm das rechtliche Gehör gewährt werden, weil die Behörden ihn auf dem offiziellen Weg nicht erreichen können.

Keine diplomatischen Beziehungen

Zwar ist seine Inhaftierung in einem kurdischen Gefängnis freilich auch den Bundesbehörden bekannt, doch die Schweiz unterhält mit der syrisch-kurdischen Selbstverwaltung im Nordosten des Landes keine diplomatischen Beziehungen. Daniel D. befindet sich wie hunderte andere ausländische Gefangene in einer Art Niemandsland.

Die Familie von Daniel D. wurde von der Notifikation des Passentzug-Verfahrens offenbar überrascht. Sie hätten davon nichts gewusst, sagten Vertreter der Familie auf Anfrage von 10vor10 heute. Nun wolle man einen Rechtsanwalt einschalten und versuchen, den vom Bund angestrebten Bürgerrechtsentzug juristisch zu verhindern, sagten Angehörige.

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