Was ist passiert? Der Fall Hefenhofen hat weitere juristische Folgen. Am Mittwoch startet am Bezirksgericht Frauenfeld der Prozess gegen den ehemaligen Leiter des Thurgauer Veterinäramts und damaligen Kantonstierarzt sowie drei seiner damaligen Mitarbeiter. Dabei geht es um mutmassliche Verfehlungen im Zusammenhang mit dem Tierschutz-Fall, der über mehrere Jahre Schlagzeilen machte.
Warum steht der ehemalige Kantonstierarzt vor Gericht? Die Staatsanwaltschaft Thurgau erhob Anklage, unter anderem auch, weil der Pferdehalter selbst Anzeige erstattete. Im Fokus steht dabei der ehemalige Kantonstierarzt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem mehrfachen Amtsmissbrauch, Gläubigerschädigung und mehrfache Tierquälerei vor.
Wie lauten die Vorwürfe konkret? Der ehemalige Leiter des Veterinäramts habe aus Angst vor jenem Bauern – der als Behördenschreck bekannt war – dessen Hof nicht richtig kontrolliert und auch ein bereits verhängtes Tierhalteverbot nicht durchgesetzt. Laut Anklage hat er damit seine Amtspflichten verletzt und gleichzeitig in Kauf genommen, dass Tiere leiden.
Gibt es weitere Vorwürfe gegen den ehemaligen Kantonstierarzt? Die Anklage sagt: Ja. Zum Beispiel wurden nach der Räumung des Hofes 93 Pferde versteigert. Der Vorwurf hier lautet: Um dem Bauern zu schaden, hätten der Kantonstierarzt und sein Stellvertreter versucht, durch eine Deckelung die Versteigerungspreise tief zu halten. So hätten zum Teil wertvolle Pferde zu sehr tiefen Preisen die Hand gewechselt. Der Pferdehalter verlangt deswegen nun als Privatkläger 2.6 Millionen Franken Schadenersatz.
Welches Strafmass droht den Angeklagten? Neben dem ehemaligen Amtstierarzt sind auch dessen ehemaliger Stellvertreter sowie zwei weitere Mitarbeiter angeklagt. Welches Strafmass die Staatsanwaltschaft fordert, wird erst während der Verhandlung bekannt. Zwischen dem 24. Januar und der geplanten Urteilseröffnung am 19. März sind neun Prozesstage sowie ein Reservetag vorgesehen. Der Prozess soll zeigen, ob sich der ehemalige Thurgauer Kantonstierarzt strafbar machte.
Was ist der aktuelle Stand beim mutmasslichen Tierquäler? Vor knapp einem Jahr, im März 2023, wurde der vorbestrafte Pferdezüchter von zahlreichen Vorwürfen freigesprochen. Die meisten vorgelegten Beweise, mit denen die Staatsanwaltschaft den Landwirt sechs Jahre ins Gefängnis bringen wollte, seien wegen Verfahrensfehlern seitens der Behörden nicht verwertbar, hiess es im Urteil. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der Fall liegt jetzt beim Obergericht.