- Die Thurgauer Staatsanwaltschaft will das Urteil im «Fall Hefenhofen» nicht akzeptieren.
- Sie kündigte am Dienstag Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Arbon an.
- Dieses hatte den beschuldigten Landwirt am 21. März in den Hauptanklagepunkten freigesprochen.
Das Bezirksgericht Arbon hatte den 54-jährigen Schweizer am 21. März noch der mehrfachen Tierquälerei in einzelnen Fällen sowie in Nebenanklagepunkten schuldig gesprochen und ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Ausserdem auferlegte es ihm eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 10 Franken.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Landwirt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten gefordert. Sie warf ihm vor, jahrelang Pferde, Schweine, Rinder und weitere Tiere vernachlässigt und misshandelt zu haben. Die Tiere seien auf viel zu kleinen Flächen gehalten worden. Manche seien völlig verdreckt und unterernährt gewesen und hätten teils nicht ins Freie gekonnt, so die Anklage. Der Verteidiger wies die Vorwürfe zurück. Er forderte für den Landwirt einen Freispruch.
Bezirksgericht: Beweise nicht verwertbar
Das Bezirksgericht folgte mit seinem Urteil mehrheitlich den Argumenten der Verteidigung. In der Urteilsbegründung ging es hart ins Gericht mit dem Veterinäramt und der Staatsanwaltschaft.
Die von der Anklage vorgebrachten Beweise seien zum Teil nicht verwertbar. Verschiedene Rechte des Landwirts seien verletzt worden. Dazu schreibt die Staatsanwaltschaft jetzt, sie könne wegen des laufenden Verfahrens nur zurückhaltend dazu Stellung nehmen. Der Hauptvorwurf, sie habe das Strafverfahren im Fall Hefenhofen zu spät eröffnet, sei aber unzutreffend.
Verfahren gegen Kantonstierarzt hängig
Ein separates Strafverfahren ist gegen den früheren Thurgauer Kantonstierarzt hängig. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, ein seit 2013 geltendes teilweises und 2018 erlassenes totales Tierhalteverbot gegen den Landwirt nicht durchgesetzt zu haben. Dieser Prozess folgt zu einem späteren Zeitpunkt.