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Hefenhofen: Ehemaliger Thurgauer Kantonstierarzt im Fokus
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 24.01.2024. Bild: Keystone/Christian Merz
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Tierschutz-Fall Hefenhofen Hefenhofen-Prozess: Jetzt steht Ex-Kantonstierarzt vor Gericht

Der ehemalige Kantonstierarzt und weitere Beamte stehen rund um den Fall Hefenhofen (TG) ab Mittwoch vor Gericht.

Was ist passiert? Der Fall Hefenhofen hat weitere juristische Folgen. Am Mittwoch startet am Bezirksgericht Frauenfeld der Prozess gegen den ehemaligen Leiter des Thurgauer Veterinäramts und damaligen Kantonstierarzt sowie drei seiner damaligen Mitarbeiter. Dabei geht es um mutmassliche Verfehlungen im Zusammenhang mit dem Tierschutz-Fall, der über mehrere Jahre Schlagzeilen machte.

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Reto Wyss: «Die Lehren aus dem Fall Hefenhofen sind gezogen»
aus Tagesgespräch vom 23.01.2024. Bild: SRF/Karoline Arn
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Warum steht der ehemalige Kantonstierarzt vor Gericht? Die Staatsanwaltschaft Thurgau erhob Anklage, unter anderem auch, weil der Pferdehalter selbst Anzeige erstattete. Im Fokus steht dabei der ehemalige Kantonstierarzt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem mehrfachen Amtsmissbrauch, Gläubigerschädigung und mehrfache Tierquälerei vor.

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Aus dem Archiv: Politik kritisiert die Behörden wegen Hefenhofen
aus Regionaljournal Ostschweiz vom 22.03.2023. Bild: Keystone / Ennio Leanza
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Wie lauten die Vorwürfe konkret? Der ehemalige Leiter des Veterinäramts habe aus Angst vor jenem Bauern – der als Behördenschreck bekannt war – dessen Hof nicht richtig kontrolliert und auch ein bereits verhängtes Tierhalteverbot nicht durchgesetzt. Laut Anklage hat er damit seine Amtspflichten verletzt und gleichzeitig in Kauf genommen, dass Tiere leiden.

Gibt es weitere Vorwürfe gegen den ehemaligen Kantonstierarzt? Die Anklage sagt: Ja. Zum Beispiel wurden nach der Räumung des Hofes 93 Pferde versteigert. Der Vorwurf hier lautet: Um dem Bauern zu schaden, hätten der Kantonstierarzt und sein Stellvertreter versucht, durch eine Deckelung die Versteigerungspreise tief zu halten. So hätten zum Teil wertvolle Pferde zu sehr tiefen Preisen die Hand gewechselt. Der Pferdehalter verlangt deswegen nun als Privatkläger 2.6 Millionen Franken Schadenersatz.

Polizisten befestigen eine schwarze Plane an ein Gitter
Legende: 2017 wurde der Hof des mutmasslichen Tierquälers in Hefenhofen (TG) gesperrt und zwangsgeräumt. Keystone/Ennio Leanza

Welches Strafmass droht den Angeklagten? Neben dem ehemaligen Amtstierarzt sind auch dessen ehemaliger Stellvertreter sowie zwei weitere Mitarbeiter angeklagt. Welches Strafmass die Staatsanwaltschaft fordert, wird erst während der Verhandlung bekannt. Zwischen dem 24. Januar und der geplanten Urteilseröffnung am 19. März sind neun Prozesstage sowie ein Reservetag vorgesehen. Der Prozess soll zeigen, ob sich der ehemalige Thurgauer Kantonstierarzt strafbar machte.

Was ist der aktuelle Stand beim mutmasslichen Tierquäler? Vor knapp einem Jahr, im März 2023, wurde der vorbestrafte Pferdezüchter von zahlreichen Vorwürfen freigesprochen. Die meisten vorgelegten Beweise, mit denen die Staatsanwaltschaft den Landwirt sechs Jahre ins Gefängnis bringen wollte, seien wegen Verfahrensfehlern seitens der Behörden nicht verwertbar, hiess es im Urteil. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der Fall liegt jetzt beim Obergericht.

Das Urteil gegen den Pferdezüchter

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Das Bezirksgericht Arbon sprach den wegen mehrfacher Tierquälerei angeklagten Bauern von den Hauptanklagepunkten frei. Das Gericht kam zum Schluss, dass die meisten Beweise der Staatsanwaltschaft nicht gültig waren. Der Richter sprach von Verfahrensfehlern der Staatsanwaltschaft und des Veterinäramts.

In einzelnen Punkten wurde der Bauer aus Hefenhofen der Tierquälerei schuldig gesprochen. Dafür erhielt er eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe, unter anderem weil er eine verletzte Stute transportiert hatte.

Wegen Vorverurteilung in den Medien wurde ihm eine Genugtuung von 6000 Franken zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte – sie hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten verlangt.

Tagesgespräch, 23.1.2024, 13:00 Uhr;

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