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Mehrtätiger Gerichtsprozess: Hat ein Mann seine Ehefrau in Bergdietikon ermordet?
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 10.06.2024. Bild: Colourbox
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Tod in Badewanne Qualvoll getötet? Ehemann wegen Tötungsdelikt vor Gericht

  • Vor dem Bezirksgericht Baden AG steht ab Montag ein 49-jähriger Mann.
  • Er soll im September 2022 in Bergdietikon AG seine Ehefrau getötet haben.
  • Zuerst sah es nach Suizid aus, aber die Untersuchungen zeigten, dass die Frau erwürgt wurde.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Gefängnis wegen Mordes.

An einem Sonntagmorgen im September 2022 rief der Beschuldigte den Notruf an. Seine Ehefrau habe sich im Badezimmer eingeschlossen und reagiere nicht auf Zurufe. Die Rettungskräfte traten die Badezimmertür ein. Sie konnten aber nur noch den Tod der 41-jährigen Frau feststellen.

Fall machte Schlagzeilen

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Diverse Medien hatten damals über den Fall berichtet. Nicht nur die Wendung vom Suizid zum allfälligen Mord gab in vielen Zeitungen zu reden.

Das Tötungsdelikt hatte seinerzeit auch in der albanischen Diaspora hohe Wellen geschlagen. Das Opfer war eine 41-jährige Wirtschaftsexpertin mit kosovo-albanischen Wurzeln. Der vor mehr als 20 Jahren in der Schweiz eingebürgerte Ehemann ist ursprünglich albanischstämmiger Nordmazedonier.

Die Situation liess zunächst einen Suizid vermuten. Bei den Ermittlungen stellte die Rechtsmedizin aber fest, dass die Frau erwürgt worden war. Am Tag nach dem Auffinden der Leiche wurde der Ehemann unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Der Beschuldigte selbst ist laut Staatsanwaltschaft geständig.

Streit und Eskalation im Badezimmer

Am Tag der Tat gab es gemäss Anklage zwischen den Eheleuten Streit. Die Frau bat den Mann, nicht mehr in Ihre Privatsphäre einzudringen und erklärte, dass sie sich eine neue Wohnung suchen werde. Der Mann war als Hausmann zu Hause und betreute die Kinder. Die Mutter arbeitete als Wirtschaftsexpertin an einer Hochschule.

Um 1 Uhr gingen beide im gemeinsamen Schlafzimmer ins Bett. Als der Mann um 3 Uhr erwachte, merkte er, dass seine Frau nicht im Bett war. Er stellte gemäss Staatsanwaltschaft fest, dass sie am Duschen war. Im Bad fand er ihr Mobiltelefon mit intimen Bildern von ihr und einem anderen Mann.

Opfer blieb regungslos liegen

Die Frau wollte dem Mann das Telefon wegnehmen und es kam zum Streit. Opfer und Angeklagter fielen in die «teilweise mit Wasser gefüllte Badewanne.» Der Mann soll die Frau gewürgt und immer wieder unter Wasser gedrückt haben. Als das Opfer regungslos liegen blieb, hörte er auf.

Grab
Legende: Die Frau war bereits tot, als die Rettungskräfte im Haus in Bergdietikon ankamen. Sie sei an jenem Tag im Jahr 2022 zwischen 2 und 6 Uhr verstorben, sagt die Rechtsmedizin. Colourbox (Symbolbild)

Er sei aus der Badewanne gestiegen und habe die nassen Kleider in die Waschküche gebracht. Dann habe er, frisch angezogen, den Haarföhn eingeschaltet und in die Badewanne geworfen. Daraufhin habe er die Badezimmertür zugezogen, von aussen abgeschlossen und den Schlüssel «mit Schwung unter dem Spalt der Badezimmertür hindurch ins Badezimmer» geschoben.

Der Mann informierte seine im unteren Stock wohnhafte Mutter, dass sich die Ehefrau im Badezimmer eingeschlossen habe. Später wählte er den Notruf. Er hätte unter Anweisung des Notrufs die Tür einschlagen sollen, tat das aber «unentschlossen», sagt die Staatsanwaltschaft. «Beim Eintreffen der Ambulanzbesatzung konnte ein Rettungssanitäter die Badezimmertür problemlos mittels Fusstritten aufbrechen.»

«Egoismus und körperliche Überlegenheit»

Der Mann habe dem ihm körperlich weit unterlegenen Opfer in der mit Wasser gefüllten Badewanne die tödlichen Verletzungen zugefügt, ohne dass sich das Opfer hätte wehren können. Der Mann sei mit dem ganzen Körpergewicht über ihr gelegen, sagt die Anklage.

Durch das massive Einwirken auf die Atemwege und das wiederholte Unterwasserdrücken durch den Beschuldigten habe das Opfer einen äusserst qualvollen Tod erlitten. Der Beschuldigte habe aus purem Egoismus gehandelt. Er habe seine Frau für eine aussereheliche Beziehung bestrafen wollen.

Mehrtägiger Gerichtsprozess – Urteil am Freitag

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Die Öffentlichkeit ist von der Verhandlung ausgeschlossen, zum Schutz der beiden Kinder. Zum Prozess sind nur Medienschaffende zugelassen. Die Verhandlung ist auf mehrere Tage angelegt. Am Montag wurden Zeugen befragt. Der Beschuldigte selbst ist vor Ort und wird am Mittwoch dann durch das Gericht befragt werden.

Der Angeklagte ist im vorzeitigen Strafvollzug. Welches Strafmass die Verteidigung fordert, ist noch nicht klar. Die Urteilseröffnung ist für Freitagnachmittag vorgesehen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 10.6.2024, 12:03 Uhr ; 

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