- Jacques Moretti, der Besitzer der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana, kann aus der Haft entlassen werden.
- Ein Gericht in Sion hat die Aufhebung seiner Untersuchungshaft bekannt gegeben.
- Das Zwangsmassnahmengericht hat Ersatzmassnahmen angeordnet.
Dieses setzte die Kaution auf 200’000 Franken fest, ein Betrag, der von der Staatsanwaltschaft beantragt und vom Gericht als angemessen und abschreckend beurteilt worden sei, teilte das Zwangsmassnahmengericht mit. Die Summe sei noch am selben Tag auf das Konto der Staatsanwaltschaft überwiesen worden, heisst es weiter.
Zu diesem Entscheid kam das Zwangsmassnahmengericht nach einer «neuen Beurteilung des Fluchtrisikos» sowie nach Prüfung der Herkunft der Gelder und der Beziehungen zwischen dem Beschuldigten und der Person, die den Betrag bezahlt hat. Dabei handle es sich um «einen engen Freund» von Moretti, so das Gericht.
Das Zwangsmassnahmengericht nannte weder Zeitpunkt noch Datum der Freilassung und betonte, dass es keine Fragen beantworten werde. Moretti könnte jedoch in den nächsten Stunden freikommen. Das Gericht hatte die Untersuchungshaft ursprünglich für drei Monate angeordnet, weil ein Fluchtrisiko bestanden habe. Moretti befand sich seit dem 9. Januar in der Strafanstalt Les Iles in Sitten.
Mehrere Auflagen
Anstelle der Untersuchungshaft hat das Zwangsmassnahmengericht Ersatzmassnahmen angeordnet, um dem beim Beschuldigten bestehenden Fluchtrisiko entgegenzuwirken. Dabei handelt es sich um das Verbot, das Schweizer Staatsgebiet zu verlassen, die Pflicht, alle Identitäts- und Aufenthaltsdokumente bei der Staatsanwaltschaft zu hinterlegen, die Pflicht, sich täglich bei einer Polizeistelle zu melden, sowie die Verpflichtung, die festgelegten Sicherheiten zu leisten.
Das Zwangsmassnahmengericht erinnerte zudem daran, dass jede beschuldigte Person bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig gilt. «Der zentrale Grundsatz im Schweizer Strafverfahren ist daher, dass der Beschuldigte bis zu seinem Urteil in Freiheit bleibt; Untersuchungshaft darf nur in Ausnahmefällen als ultima ratio angeordnet werden, um den ordnungsgemässen Ablauf der Untersuchung zu gewährleisten», hielt das Gericht fest.
Wenn weniger einschneidende Massnahmen denselben Zweck erfüllten, müssten diese zwingend anstelle der Haft angeordnet werden. Zudem betonte das Zwangsmassnahmengericht, dass die bisherige Untersuchungshaft nicht dem Zweck gedient habe, den Beschuldigten bereits zu bestrafen.
Moretti, der im Rahmen der Ermittlungen nach der Tragödie mit 40 Toten und 116 Verletzten unter Verdacht steht, befand sich seit dem 9. Januar in Untersuchungshaft. Seine Ehefrau Jessica Moretti bleibt unter Auflagen auf freiem Fuss.