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Tragödie in Crans-Montana Kaution bezahlt: Jacques Moretti könnte freikommen

  • Jacques Moretti, der Besitzer der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana, kann aus der Haft entlassen werden.
  • Ein Gericht in Sion hat die Aufhebung seiner Untersuchungshaft bekannt gegeben.
  • Das Zwangsmassnahmengericht hat Ersatzmassnahmen angeordnet.

Dieses setzte die Kaution auf 200’000 Franken fest, ein Betrag, der von der Staatsanwaltschaft beantragt und vom Gericht als angemessen und abschreckend beurteilt worden sei, teilte das Zwangsmassnahmengericht mit. Die Summe sei noch am selben Tag auf das Konto der Staatsanwaltschaft überwiesen worden, heisst es weiter.

Zu diesem Entscheid kam das Zwangsmassnahmengericht nach einer «neuen Beurteilung des Fluchtrisikos» sowie nach Prüfung der Herkunft der Gelder und der Beziehungen zwischen dem Beschuldigten und der Person, die den Betrag bezahlt hat. Dabei handle es sich um «einen engen Freund» von Moretti, so das Gericht.

Das Zwangsmassnahmengericht nannte weder Zeitpunkt noch Datum der Freilassung und betonte, dass es keine Fragen beantworten werde. Moretti könnte jedoch in den nächsten Stunden freikommen. Das Gericht hatte die Untersuchungshaft ursprünglich für drei Monate angeordnet, weil ein Fluchtrisiko bestanden habe. Moretti befand sich seit dem 9. Januar in der Strafanstalt Les Iles in Sitten.

Opferfamilien treffen Parmelin

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Parmelin im Interview,
Legende: RTS

Bundespräsident Guy Parmelin hat sich mit Angehörigen von italienischen Opfern der Brandkatastrophe getroffen. Die Familien verlangten «vollständige Transparenz, um verstehen zu können, was geschehen ist», sagte Parmelin im Anschluss an das Treffen gegenüber dem Westschweizer Radio und Fernsehen RTS.

Den Angehörigen gehe es darum, Gerechtigkeit zu erfahren und sicherzustellen, dass die Verfahren korrekt durchgeführt würden. Zudem brauche es eine Begleitung, die sehr lange dauern werde.

Ein zentrales Thema beim Treffen war die Frage der Entschädigung und Wiedergutmachung. Italien fordert, dass die Eidgenossenschaft die Gesamtleitung übernimmt und alle Opfer gleichbehandelt werden. Parmelin verwies darauf, dass die Familien auch von Anwälten begleitet werden und nun das Bundesamt für Justiz die rechtlichen Aspekte koordinieren werde, insbesondere die Anwendung des Opferhilfegesetzes (OHG).

Mehrere Auflagen

Anstelle der Untersuchungshaft hat das Zwangsmassnahmengericht Ersatzmassnahmen angeordnet, um dem beim Beschuldigten bestehenden Fluchtrisiko entgegenzuwirken. Dabei handelt es sich um das Verbot, das Schweizer Staatsgebiet zu verlassen, die Pflicht, alle Identitäts- und Aufenthaltsdokumente bei der Staatsanwaltschaft zu hinterlegen, die Pflicht, sich täglich bei einer Polizeistelle zu melden, sowie die Verpflichtung, die festgelegten Sicherheiten zu leisten.

Opferanwalt reagiert mit Unverständnis

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Romain Jordan, Anwalt mehrerer Opferfamilien, reagierte umgehend in einer Mitteilung: «Ich kommentiere die Fragen der Untersuchungshaft nicht.» Aus Sicht seiner Mandanten werde jedoch erneut nicht auf das Risiko von Absprachen und Beweisvernichtung eingegangen – ein Risiko, das sie stark beunruhige und die Integrität der Ermittlungen gefährden könne.

Sébastien Fanti, Anwalt mehrerer Opferfamilien, sagte auf Anfrage von Keystone-SDA, dass «dies keine Überraschung ist (...), da die Staatsanwaltschaft das Risiko einer Absprache nicht berücksichtigt hat. Es war klar, dass er freikommen würde». Der Anwalt aus Sitten hofft, dass nun «die Vernehmungen beschleunigt werden und einen normalen Rhythmus erreichen». Seinen Angaben zufolge steht der Zeitpunkt der nächsten Vernehmungen des Ehepaars Moretti noch nicht fest.

Das Zwangsmassnahmengericht erinnerte zudem daran, dass jede beschuldigte Person bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig gilt. «Der zentrale Grundsatz im Schweizer Strafverfahren ist daher, dass der Beschuldigte bis zu seinem Urteil in Freiheit bleibt; Untersuchungshaft darf nur in Ausnahmefällen als ultima ratio angeordnet werden, um den ordnungsgemässen Ablauf der Untersuchung zu gewährleisten», hielt das Gericht fest.

Wenn weniger einschneidende Massnahmen denselben Zweck erfüllten, müssten diese zwingend anstelle der Haft angeordnet werden. Zudem betonte das Zwangsmassnahmengericht, dass die bisherige Untersuchungshaft nicht dem Zweck gedient habe, den Beschuldigten bereits zu bestrafen.

Moretti, der im Rahmen der Ermittlungen nach der Tragödie mit 40 Toten und 116 Verletzten unter Verdacht steht, befand sich seit dem 9. Januar in Untersuchungshaft. Seine Ehefrau Jessica Moretti bleibt unter Auflagen auf freiem Fuss.

SRF 4 News, 23.01.2026, 13 Uhr ; 

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