- Die Staatsanwaltschaft Wallis hat laut eigenen Angaben entschieden, keinen ausserordentlichen Staatsanwalt mit den Ermittlungen zu dem tragischen Vorfall in Crans-Montana zu beauftragen.
- Sie setzt somit ihre Ermittlungen fort. Das bestehende Ermittlungsteam wird jedoch verstärkt.
Die Walliser Staatsanwaltschaft «kam zu dem Schluss, dass es weder objektive noch rechtliche Gründe für die Einsetzung eines Sonderermittlers gibt», erklärte sie in einer veröffentlichten Pressemitteilung.
«Die Zentrale der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis, der der Fall zugewiesen wurde, ist für besonders wichtige Angelegenheiten zuständig, insbesondere für Straftaten im Zusammenhang mit Grossereignissen oder aussergewöhnlichen Ereignissen mit erheblicher Medienaufmerksamkeit», so die Erklärung weiter.
Derzeit bearbeiten vier Staatsanwälte den Fall. Zum Team gehören ausserdem Gerichtsschreiber und Sekretäre. «Die Einstellung von zusätzlichem Personal mit finanzieller Unterstützung des Staatsrats ist im Gange», teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Aus juristischer Sicht ist der Fall mit 130 Klägern und Nebenklägern, die von rund 50 Anwälten vertreten werden, aussergewöhnlich umfangreich.
Beim Brand in den Morgenstunden des 1. Januar in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana starben 40 junge Menschen. 116 Personen wurden verletzt.