Klage von CS-Aktionär I: Das Bundesgericht hat heute die Klage eines CS-Aktionärs abgewiesen (siehe Box). Geklagt hatte ein Mann, der rund 150'000 Franken in Aktien der Credit Suisse investiert hatte. Nach der vom Bundesrat angeordneten Notfusion mit der UBS erhielt er UBS-Aktien, die jedoch nur einen Bruchteil seiner Investition wert waren. Der Aktionär stellte deshalb ein Staatshaftungsbegehren an den Bundesrat mit der Begründung, er sei durch die Notübernahme enteignet worden. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor und wird erst in einigen Monaten erwartet.
Es handelt sich bereits um die zweite Staatshaftungsklage im Zusammenhang mit der Übernahme der CS durch die UBS, die vom Bundesgericht abgewiesen wurde. In einem früheren Fall hatte das Gericht argumentiert, der Kursverlust der CS-Aktien sei bereits vor der Notfusion eingetreten: Die Aktien hätten also nicht durch die Notverordnung des Bundesrats an Wert verloren.
Klage von CS-Aktionären II: Vor dem Zürcher Handelsgericht klagen über 5000 ehemalige CS-Aktionäre gegen die UBS. Sie werfen der Bank vor, die Credit Suisse zu billig übernommen zu haben. Der Schweizerische Anlegerschutzverein vertritt mehr als 2000 dieser Aktionäre. Weitere 3000 Aktionäre lassen sich von einem spezialisierten Unternehmen aus der Romandie vertreten. Am 19. März 2023, dem Tag der Übernahme, zahlte die UBS drei Milliarden Franken für die schwer angeschlagene Credit Suisse. Das entspricht 76 Rappen pro Aktie. Arik Röschke vom Anlegerschutz argumentiert: «Je nach Bewertungsmethode liegt der Wert aus unserer Sicht zwischen 2.30 und 9.17 Franken pro Aktie. Innerhalb dieser Spanne hätte der Preis zum Übernahmezeitpunkt liegen müssen.» Das Verfahren läuft noch.
Klagen von AT1-Gläubigern I: Vergangene Woche hat ein US-Bezirksgericht in New York eine Klage von AT1-Gläubigern im Umfang von 370 Millionen Dollar abgewiesen. In dem Verfahren in den USA bezichtigten Anwälte die Schweizer Behörden, dass sie sich bei der CS-Rettungsaktion wie eine Investmentbank verhalten und ihre Aufsichtspflichten vernachlässigt hätten. Man habe keine anderen Käufer als die UBS berücksichtigt und auch keine Abwicklung der CS in Betracht gezogen. Kurz: Die Schweiz habe die AT1-Eigentümer zu wenig geschützt (siehe Box). Das Gericht in New York hat entschieden, dass die Eidgenossenschaft aufgrund der Staatenimmunität in dieser Angelegenheit nicht seiner Gerichtsbarkeit unterliegt. Gemäss Informationen von Radio SRF wird die federführende Kanzlei Quinn Emanuel gegen den Entscheid Berufung einlegen.
Klagen von AT1-Gläubigern II: Neben dem Fall in den USA klagen diverse AT1-Gläubiger auch in der Schweiz. Die Klagen richten sich nicht gegen die UBS, sondern gegen die Finanzmarktaufsicht Finma und indirekt gegen den Schweizer Staat. Insgesamt gibt es rund 320 Beschwerden von etwa 3000 Klägern, darunter die Migros-Pensionskasse. Sie verlangen entweder Schadenersatz in Milliardenhöhe oder die Aufhebung der Finma-Entscheidung. Das Verfahren ist äusserst komplex und wird in mehreren Teilverfahren abgewickelt. Die Kanzlei Quinn Emanuel hat beim Bundesgericht Beschwerde wegen Verzögerung eingereicht, da sich das Verfahren in die Länge zieht.