Das Komitee «Nein zur Organspende ohne explizite Zustimmung» hat der Bundeskanzlei über 64'000 Unterschriften übergeben.
Mit dem Referendum stellt sich das überparteiliche Komitee gegen den von Bundesrat und Parlament geplanten Systemwechsel bei der Organspende – weg von der Zustimmungslösung, hin zur Widerspruchsregelung.
Die Vorlage zur Widerspruchslösung bei der Organspende soll voraussichtlich am 15. Mai an die Urne kommen.
Dem Ziel, mit der Widerspruchslösung die Zahl der Organspenden zu erhöhen, steht das Referendumskomitee «Nein zur Organspende ohne explizite Zustimmung» skeptisch gegenüber.
Andreas Brenner
, Philosophisches Seminar, Universität Basel
Monica Cecchin
, Intensivpflegefachfrau, Bern
Verena Diener
, alt GLP-Ständerätin, Zürich
Josef Dittli
, FDP-Ständerat, Uri
Roland Graf
, Pfarrer, Mitglied der Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz, Unteriberg
David Gysel
, Theologe, Journalist, Niederbüren
Gret Haller
, Publizistin, Zürich
Niklaus Herzog
, ehemaliger Geschäftsführer der Ethikkommission des Kantons Zürich
Verena Herzog
, SVP-Nationalrätin, Thurgau
Peter G. Kirchschläger
, Ordinarius für Theologische Ethik und Leiter des Instituts für Sozialethik ISE, Universität Luzern
Franziska Sprecher
, Institut für öffentliches Recht, Universität Bern
Marianne Streiff
, EVP-Nationalrätin, Bern
Christoph Zenger
, Zentrum für Gesundheitsrecht und Management im Gesundheitswesen, Universität Bern
Wie dieses in einer Mitteilung schreibt, existieren «keine belastbaren Daten», wonach die Zahl der Organspenden durch die Widerspruchsregelung zunimmt. «Dies hat die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin in einem ausführlichen Bericht vom 9. September 2019 ausdrücklich bestätigt.» Bundesrat und Parlament blieben somit den Beweis schuldig, dass die Widerspruchslösung zu einer höheren Zahl von Organspenden führe.
Organspende: Die drei Modelle
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Erweiterte Zustimmungslösung:
Dieses Modell gilt in der Schweiz zurzeit. Organe dürfen grundsätzlich nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat. Dies kann zum Beispiel mit einer Patientenverfügung geschehen. Liegen keine Dokumente vor, werden die nächsten Angehörigen angefragt, ob sie den Willen der Verstorbenen kennen. Falls dies nicht der Fall ist, entscheiden die Angehörigen, wobei sie den «mutmasslichen Willen» der Verstorbenen berücksichtigen müssen.
Enge Widerspruchslösung:
Dieses Modell wird von der hängigen Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» gefordert. Wenn eine verstorbene Person eine Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich abgelehnt und dies festgehalten hat, dürfen ihr Organe entnommen werden. Die Angehörigen werden nicht beigezogen.
Erweiterte Widerspruchslösung:
Dieses Modell beantragt der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten». Hat eine verstorbene Person eine Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich abgelehnt, soll diese grundsätzlich zulässig sein. Die Angehörigen müssen aber in jedem Fall einbezogen werden und können eine Entnahme ablehnen, wenn dies dem mutmasslichen Willen der verstorbenen Person entspricht. Sind keine nächsten Angehörigen erreichbar, ist eine Entnahme unzulässig.
Komitee befürchtet steigenden Druck auf Angehörige
Den Gegnern der Widerspruchslösung missfällt ebenfalls, dass mit dieser «das Recht auf die Unversehrtheit des eigenen Körpers speziell eingefordert werden müsste». Aus ihrer Sicht verletze die Widerspruchsregelung das in
Art. 10 Abs. 2 der Bundesverfassung
«garantierte fundamentale Menschenrecht auf körperliche Integrität».
Weiter befürchtet das Referendumskomitee, dass mit dem Systemwechsel der Druck auf die Angehörigen steigt. Denn: «Für den Fall, dass die verstorbene Person zu Lebzeiten sich nicht geäussert hat, können Angehörige eine Organentnahme ablehnen, sofern sie glaubhaft machen können, dass die verstorbene Person mutmasslich die Organentnahme abgelehnt hätte», heisst es in der Mitteilung.
Aufklärung und Information bei Organspende zentral
Gemäss dem Referendumskomitee gehört der sogenannte «informed consent» – die informierte Zustimmung – zur Grundlage des hiesigen Gesundheitswesens. «Es bedeutet, dass Eingriffe in den menschlichen Körper nur dann erfolgen dürfen, wenn die betroffene Person zuvor über die Konsequenzen eines solche Eingriffs in adäquater Form aufgeklärt wurde und ihr eine entsprechende Überlegungszeit für ihren Entscheid eingeräumt wird», schreibt die Gegnerschaft.
Die Widerspruchsregelung verletzt das ethisch und medizinisch begründete Prinzip der ‹informierten Zustimmung› in eklatanter Weise.
Für den «sensiblen Bereich» des Sterbeprozesses respektive der Organentnahme sei dieser Grundsatz «ganz besonders zu respektieren». Die Widerspruchsregelung verletze dieses ethisch und medizinisch begründete Prinzip «in eklatanter Weise».
Vorlage zum Nachteil sozial schwacher Menschen?
Gemäss dem Komitee setzt die von Bundesrat und Parlament vorgeschlagene Lösung voraus, dass die Bevölkerung über deren Modalitäten wie auch über jene der Organentnahme «adäquat informiert» wird. «Dies ist jedoch völlig weltfremd, denn es gibt Personen, welche die Landessprachen nicht sprechen, die das Gelesene nicht verstehen oder sich schlicht nicht mit dem Sterben befassen wollen», halten die Gegnerinnen und Gegner fest.
Dies benachteilige sozial Schwache, sie würden «quasi zum staatlich dekretierten Ersatzteillager, ohne davon zu wissen oder sich dagegen wehren zu können».
Klare Zustimmung im Parlament
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Der Bundesrat hat die Botschaft zum revidierten Transplantationsgesetz am 25. November 2020 an das Parlament überwiesen. Am 5. Mai 2021 hat der Nationalrat dem indirekten Gegenvorschlag mit grosser Mehrheit zugestimmt (150 zu 34 Stimmen bei 4 Enthaltungen) und auch die Volksinitiative zur Annahme empfohlen (88 zu 87 Stimmen bei 14 Enthaltungen).
Der Ständerat hat die Vorlage am 20. September 2021 beraten. Er stimmte dem indirekten Gegenvorschlag mit 31 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung zu und empfahl die Volksinitiative zur Ablehnung. Am 22. September 2021 hat der Nationalrat sämtliche Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Er empfiehlt die Volksinitiative ebenfalls zur Ablehnung.
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