Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

Überlastung der Justiz Lange Strafverfahren belasten Opfer von Sexualdelikten

Eine Frau wurde im Frühling 2021 Opfer eines Übergriffs und erstattete Anzeige. Fast fünf Jahre später hat noch nicht einmal der erste Gerichtstermin stattgefunden. Opferanwältinnen sagen: Strafverfahren in der Schweiz dauern immer länger – für die Opfer eine belastende Situation.

Es ist fast fünf Jahre her, dass Lena Zingg nachts auf dem Heimweg von einem Mann in ein Gebüsch gezerrt und zu Boden gedrückt wird. Sie schreit – er lässt irgendwann von ihr ab.

Lena Zingg erstattet Anzeige. Die Identität des Mannes ist bekannt, weil die Polizei anschliessend sein Handy findet. Doch das Verfahren der Staatsanwaltschaft dauert so lange, dass heute, fünf Jahre nach der Anzeige, noch immer keine Gerichtsverhandlung stattgefunden hat. Verzögernd wirkt, dass dem Beschuldigten Sexualdelikte an fünf weiteren Opfern in insgesamt drei Kantonen vorgeworfen werden. Es ist also für die Untersuchungsbehörden ein aufwändiger Fall.

Lange Verfahrensdauer «sehr krass»

Dennoch beurteilt Anwältin Laura Jost die Dauer des Verfahrens in diesem Fall als «sehr krass»: Sie habe den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft dem Dossier nicht die Priorität eingeräumt habe, die es verdient hätte.

Opferanwältinnen: Verfahren dauern immer länger

In der Erfahrung von Laura Jost dauern Verfahren in den letzten Jahren generell länger. Das bestätigt auch der Schweizerische Anwaltsverband (SAV). Anwältin Tanja Knodel sagt stellvertretend für den SAV: «Das Problem hat sich ganz klar verschärft.»

Auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) sieht Handlungsbedarf. Sie teilt mit: «Eine rasche Abwicklung der Verfahren ist wichtig für die Glaubwürdigkeit der Strafjustiz und liegt im Interesse von Beschuldigten und Opfern. Dies ist heute oft nicht möglich.» Die KKJPD lässt deshalb die Ursachen untersuchen und Massnahmen ausarbeiten.

Retraumatisierung durch mehrfache Aussagen

Opferanwältinnen beurteilen die Länge der Verfahren vor allem aus Opfersicht als problematisch. Etwa Beatrice Vogt, die seit über 30 Jahren Opfer von Sexualdelikten vertritt. Sie sagt, gerade bei Vier-Augen-Delikten seien die Aussagen zentral, weil es oft keine anderen eindeutigen Beweismittel gebe. «Wenn ein Opfer fünf Jahre nach der Anzeige noch einmal aussagen muss, ist das sehr, sehr belastend.»

So im Fall von Anna, die eigentlich anders heisst und seit rund sechs Jahren auf ein rechtskräftiges Urteil wartet. In ihrem Fall geht es um die Vorwürfe schwerer sexueller Übergriffe, mehrfache Vergewaltigung und sexuelle Nötigung über Jahre hinweg. Anna musste insgesamt fünfmal aussagen. Dies sei retraumatisierend gewesen: «Ich wurde wieder mit meinen Erinnerungen konfrontiert und die Angst und die Hilflosigkeit kamen wieder auf.»

Stellungnahmen der beteiligten Strafbehörden

Box aufklappen Box zuklappen

Für den Fall von Lena Zingg war zunächst die Staatsanwaltschaft Bern zuständig, mittlerweile aber die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern. Diese nimmt wegen des laufenden Verfahrens nur schriftlich Stellung und distanziert sich von den Vorwürfen: «Das Verfahren wurde vorerst gegen eine unbekannte Täterschaft geführt. Nach Bekanntwerden der Täterschaft wurden die Tatvorwürfe mit der gebotenen Sorgfalt, in rechtskonformer Weise und unter Beachtung des Beschleunigungsgebots untersucht. Vom Bekanntwerden der Täterschaft bis zur Anklageerhebung vergingen dreieinhalb Jahre. Dies entspricht nicht einer aussergewöhnlichen Untersuchungsdauer von Verfahren dieser Art und Grösse mit Einbezug mehrerer Kantone, die mehrere Delikte zum Gegenstand haben, zumal es nach der Schlusseinvernahme zu einer Verzögerung kam, da eine ergänzende Opfereinvernahme durchgeführt und ein weiteres Delikt übernommen werden musste. Es wurden zahlreiche Untersuchungshandlungen und Befragungen vorgenommen und ein umfassendes Gutachten erstellt, welches zur Erstellung Zeit brauchte. Haftgründe lagen – auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Gutachtens – nicht vor. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern ist eine leistungsfähige Strafverfolgungsbehörde, die ihre Personalressourcen kontinuierlich ausbaut, um den sich stets verändernden Gegebenheiten und den steigenden Fallzahlen gerecht zu werden. Die Arbeitslast der Staatsanwaltschaft ist in der Tat hoch, von einer Überlastung zu sprechen ist jedoch falsch.»

Im Fall von Anna stockte das Verfahren unter anderem beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland. Dieses brauchte ein Jahr, um einen Termin für die Verhandlung zu finden und dann noch einmal 14 Monate für die schriftliche Urteilsbegründung. Das Gericht schreibt, es hätte zuerst ältere, aufgestaute Fälle behandeln müssen. «Aufgrund der knappen Ressourcen (sowohl auf der Stufe der Richter/innen und Gerichtsschreiber/innen als auch hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Gerichtssäle) sieht sich das Gericht gezwungen, die dringenderen Haftfälle vorzuziehen. Da sich der Beschuldigte (…) im Zeitpunkt der Anklageerhebung nicht mehr in Haft befand, konnte der Fall sowohl im Hinblick auf die Ansetzung der Hauptverhandlung als auch im Hinblick auf die Ausfertigung der Urteilsbegründung nicht prioritär behandelt werden.» Das Gericht schreibt zudem von einer gestiegenen, sehr hohen Arbeitslast und hält fest, dass die Strafabteilung an ihrer Leistungsgrenze angekommen sei.

Strafmilderung für den Täter?

Zusätzlich frustrierend für die Opfer: Wenn Verfahren zu lange dauern, muss das Gericht von Amtes wegen eine Strafmilderung wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots prüfen. Die Opfer erhalten hingegen nichts.

Im Fall von Anna erhielt der Beschuldigte in zweiter Instanz eine Freiheitsstrafe von elf Jahren – mit einer Strafmilderung von über einem Jahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte bestreitet die Taten.

Im Fall von Lena Zingg gibt es noch kein Urteil. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Die erste Gerichtsverhandlung findet Ende März statt. Lena Zingg ist froh, wenn das Verfahren irgendwann zu Ende ist – und sie damit abschliessen kann.

Anlaufstellen für Betroffene

Box aufklappen Box zuklappen

Hier finden von Gewalt Betroffene Hilfe:

  • Alle Menschen, die in der Schweiz körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt erleben, haben Recht auf Unterstützung und Hilfe. Eine Übersicht sowie unterschiedliche Angebote in verschiedenen Sprachen bietet die Opferhilfe Schweiz.
  • Für Frauen, die von häuslicher oder anderer Gewalt betroffen sind, gibt es Frauenhäuser oder Beratungsangebote via Telefon oder online. Eine Übersicht bietet die Dachorganisation der Schweizer Frauenhäuser.

«Rundschau»

Box aufklappen Box zuklappen
«Rundschau»-Logo

Mehr zum Thema in der «Rundschau» um 20:05 Uhr auf SRF 1 oder auf Play SRF.

Rundschau vom 21.01.2026. 20.10 Uhr

Meistgelesene Artikel