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Überraschung im Ständerat Dämpfer für Gegenvorschlag zur Prämienentlastungs-Initiative

  • Weil die Krankenkassenprämien steigen, wollen Bundesrat und Nationalrat Menschen mit tiefem Einkommen finanziell stärker unterstützen.
  • Doch nun ist der Ständerat bei der Prämienentlastungs-Initiative der SP auf die Bremse getreten.
  • Er ist nicht auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats eingetreten.
  • Das Geschäft geht damit zurück an den Nationalrat.

Überraschung im Ständerat: Der Ständerat hat einem Nichteintretensantrag von Mitte-Ständerat Benedikt Würth mit 22 zu 20 Stimmen zugestimmt und ist somit nicht auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Prämienentlastungs-Initiative der SP eingetreten.

Würth sprach sich in seinem Votum für Nichteintreten letztlich mit Erfolg gegen einen «Paradigmenwechsel» aus. Er stelle keineswegs infrage, dass die Krankenkassenprämien für immer mehr Haushalte zum Problem würden. Allerdings wüssten die Kantone am besten, «wie man die Dosierung der individuellen Prämienverbilligung am besten macht». Ausserdem würden die Kantone bereits auf die Lage reagieren – dass es Anpassungen brauche, sei offensichtlich, sagte Würth.

Weitere Verflechtungen zwischen dem Bund und den Kantonen in diesem Bereich seien der falsche Weg und «finanz- und staatspolitisch verfehlt». Die Kantone mit ihren sehr unterschiedlichen Verhältnissen und Voraussetzungen dürften nicht übersteuert werden. «Man müsste, wenn schon, eine Reform in Richtung Entflechtung steuern und nicht in Richtung weiterer Verflechtung», erklärte Würth.

Prämienlast übersteigt Steuerlast

Doch die Befürworter des indirekten Gegenvorschlags sahen dies anders. Denn einige Kantone hätten in den letzten Jahren massiv zurückgesteckt mit ihrer Unterstützung. Der Föderalismus bleibe auch mit dem Gegenvorschlag zur Initiative weiter gewährleistet, sagte Ständerätin Marina Carobbio (SP/TI). «Sonst passiert in den nächsten paar Jahren wieder nichts.»

SP-Ständerat Paul Rechsteiner ergänzte, dass das System mit dem nationalen Finanzausgleich (NFA) dysfunktional geworden sei. Es gebe heute viele Familien, Rentnerinnen, Alleinstehende und Arbeitnehmende in Einkommensbereichen von 40'000 bis 70'000 Franken. «Sie zahlen – je nachdem, wie sich die Verhältnisse präsentieren – 14, 16, im Extremfall 18 bis 20 Prozent ihres Einkommens für die Krankenkassenprämien», erklärt Rechsteiner. In vielen Familien übersteige die Prämienlast unterdessen die Steuerlast. Dass es Korrekturen brauche, sei augenfällig und die Entwicklung in einzelnen Kantonen sei dramatisch.

Mit dem neuen, jetzt vorerst aufgeschobenen Modell für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) sollen die Kantone mit einer Änderung des KVG verpflichtet werden, einen minimalen Gesamtbetrag für die Prämienverbilligung einzusetzen. Diesen Anteil sollen sie selber festlegen können.

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Darum geht es: Die sogenannte Prämien-Entlastungs-Initiative der SP will, dass keine versicherte Person mehr als zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien der Grundversicherung bezahlen muss. Dafür sollen Bund und Kantone mehr Prämienverbilligung bezahlen. Der Bund soll mindestens zwei Drittel der Kosten tragen, die Kantone den Rest.

Das ist umstritten: Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, da der Bund neu viel mehr für die Prämienverbilligung zahlen müsste als bisher. Das ist aus Sicht des Bundesrates falsch, weil die Kantone die Gesundheitskosten entscheidend beeinflussen, etwa bei der Spitalplanung. Zudem bekämpfe die Initiative nicht die Ursachen der Gesundheitskosten. Der Bundesrat legt deshalb einen Gegenvorschlag vor: Die Kantone sollen demnach mehr Mittel für die Prämienverbilligung zur Verfügung stellen.

Das ist der aktuelle Stand: Die Beratungen zur Initiative und zum Gegenvorschlag sollen in dieser Session abgeschlossen werden. Der Ständerat ist in einem zweiten Anlauf auf den indirekten Gegenvorschlag eingetreten, nachdem er ihn in der Wintersession noch abgelehnt hatte. Die kleine Kammer hat einen Kompromiss vorgeschlagen: Sie hält kantonale Mindestvorgaben für Prämienverbilligungen für gerechtfertigt, setzt diese aber tiefer an als Bundesrat und Nationalrat. Der Kompromiss kommt bei der zuständigen Kommission des Nationalrats grundsätzlich gut an, sie schliesst sich bei der wichtigsten Frage dem Ständerat an. (Stand: 12.9.2023 / Mirjam Spreiter)

Das Geschäft geht damit zurück in den Nationalrat. Definitiv abgelehnt wäre die Vorlage, wenn dieser auch nicht mehr darauf eintreten würde oder ein Rat die Vorlage ein zweites Mal nicht behandeln möchte.

SRF 4 News, 30.11.2022, 11:00 Uhr ; 

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