Das Wichtigste in Kürze
- Seit Jahren ärgern sich Besitzer von Markenuhren über überteuerte Preise und lange Wartezeiten bei Reparaturen. Eine Alternative gibt es kaum. Denn die Markenhersteller diktieren oft den kleinen Uhrmachergeschäften ihre Bedingungen und Preise - oder sie erhalten gar keine Ersatzteile.
- Die Wettbewerbskommission (Weko) hat deshalb Abklärungen vorgenommen.
- Heute teilt sie mit, dass sie zum Schluss gekommen ist, dass kein Handlungsbedarf besteht - obschon sie gewisse Probleme feststellt.
- Dabei stützt sich die Weko auf eine Untersuchung der EU-Kommission, die das Vorgehen der Uhrenhersteller weder als unzulässige Vereinbarungen noch als Missbrauch von Marktbeherrschung betrachtet.
Ein Riesenärger, seit Jahren schon: Hersteller von Markenuhren lassen Kunden bei Reparaturen zum Teil monatelang warten und verrechnen überteuerte Preise. Auch in letzter Zeit sind bei «Espresso» und «Kassensturz» wieder Mails eingetroffen von Uhrenbesitzern, die sich über das Gehabe der grossen Uhrenhersteller ärgern.
Revision statt Batteriewechsel
Ein Beispiel: Die Uhr einer Frau aus dem Kanton Zürich gibt nach wenigen Monaten den Geist auf. Die Garantiefrist läuft noch. Dennoch weigert sich die Herstellerin Breguet die Reparatur zu übernehmen: Die Kundin sei schuld daran, dass die Uhr kaputt sei. Die Uhr habe mehrere Schläge erhalten. Deren Besitzerin kann sich aber beim besten Willen nicht daran erinnern, wann, wo und wie das passiert sein soll. Breguet teilt ihr mit, die Uhr brauche nun eine Generalüberholung für – sage und schreibe – 1300 Franken.
Als «Espresso» nachhakt, bleibt Breguet dabei: Das sei ein Fehler der Kundin, nicht der Herstellerin. Angesichts dieses «unglücklichen Zwischenfalls» reduziere man aber nun die Kosten der Reparatur um 30 Prozent. Es bleiben immer noch über 900 Franken. Und die Kundin kann sich beim besten Willen nicht an irgendwelche Schläge erinnern.
Ein anderes Beispiel: Ein Mann aus dem Kanton Aargau benötigte eigentlich nur neue Batterien für seine Edel-Uhr. Die Firma Breitling meldete zurück, das gehe nicht einfach so, es brauche eine Revision. Kostenpunkt: 740 Franken. Der Mann verlangte darauf seine Uhr zurück. Die Herstellerin verlangte dafür noch eine Gebühr von 30 Franken. Für den Kunden ist klar: «Das ist reine Geldmacherei.» Der Mann übergab die Uhr darauf einer unabhängigen Uhrmacherin. Diese habe ihm die Batterien für 20 Franken gewechselt.
Breitling entgegnet, bei den 740 Franken handle es sich lediglich um eine Offerte und eine Empfehlung. Die 30-Franken-Gebühr verrechne man für die Analyse der Uhr. Wenn ein Kunde ausschliesslich den Wechsel einer Batterie wünsche, dann mache man auch nur das.
Reparaturen: Die Grossen diktieren die Bedingungen
Normalerweise können die unabhängigen Anbieter aber nicht so einfach in die Bresche springen. Viele kleinen Uhrmachergeschäfte klagen, die grossen Player würden ihnen die Ersatzteile vorenthalten, um eben die Bedingungen und Preise für die Reparaturen diktieren zu können.
Weko: Trotz Absprachen keine Wettbewerbsverzerrung
Das Weko-Sekretariat hat deshalb eine Vorabklärung gegen die Uhrenhersteller Swatch Group, LVMH, Rolex, Richemont, Audemars Piguet und Breitling eingeleitet.
In einer Medienmitteilung teilte es heute mit, dass man von einer Untersuchung absehe. Zwar stelle man fest, dass die grossen Hersteller ihre Ersatzteile nur unter bestimmten Bedingungen unabhängigen Bijouterien oder Uhrengeschäften überlasse. Die Weko stuft dies als «Wettbewerbsabrede» ein, kommt aber zum Schluss, dass dies zu keiner «erheblichen Wettbewerbsbeeinträchtigung» führe, wie sie in ihrer Mitteilung schreibt.
Möglicherweise «missbräuchliche Verhaltensweisen» sieht sie dort, wo eine Herstellerfirma dem Geschäft nur dann Ersatzteile verkauft, wenn es ausschliesslich auch nur Uhren dieser Marke verkauft. Dem weiter auf den Grund zu gehen wäre für Weko-Direktor Patrik Ducrey aber ein «unverhältnismässiger Aufwand», wie er im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» sagte.
EU-Entscheid massgebend
Massgebend ist für die Weko ohnehin ein ähnliches Verfahren auf europäischer Ebene. Das Gericht der europäischen Union entschied dabei in letzter Instanz, es gebe in diesem Bereich keine Kartellrechts-Verletzungen. Angesichts der Tatsache, «dass keine Elemente identifiziert werden konnten, welche eine von der EU abweichende Beurteilung nahelegen» verzichte man auf eine Untersuchung, schreibt die Weko.