Das kann die neue Teams-Funktion: Microsoft will im Dezember für ihre Telefonie- und Kommunikationsplattform Teams das automatische Standort-Update einführen. Wenn sich jemand im Firmennetzwerk anmeldet, wird automatisch der aktuelle Standort auf dem Firmengelände angezeigt. Dies kann sehr genau erfolgen. Zum Beispiel, in welchem Gebäude sich die Person gerade befindet. Wie genau der Standort ausserhalb des Firmennetzwerkes angezeigt wird, ist unklar.
Das will das neue Standort-Feature: Das neue Tool soll die Zusammenarbeit in hybrid arbeitenden Teams erleichtern, zum Beispiel spontane physische Sitzungen an einem Standort ermöglichen, wenn zufälligerweise alle Teammitglieder physisch vor Ort sind.
Das Tool soll freiwillig bleiben: Microsoft betont, dass die neue Funktion standardmässig ausgeschaltet sei. Netzwerk-Administratoren müssten die neue Funktion freischalten. Auch die Endnutzer könnten schlussendlich die Funktion aktivieren oder ausgeschaltet lassen.
Warnen vor Überwachung: Kritikerinnen und Kritiker befürchten trotzdem, dass die neue Funktion zu mehr Überwachung führe und das Misstrauen am Arbeitsplatz fördere. So schreibt das Portal Android-Digital, die Freiwilligkeit sei nur eine «juristische Formalität», wenn ein Vorgesetzter die neue Funktion zur «Team-Policy» erkläre. Die psychologische und soziale Nötigung, den Standort zu teilen, könne enorm sein.
Die Arbeitgeber setzen auf Datenschutz und Arbeitskultur: Auf Anfrage will sich der Arbeitgeberverband nicht konkret zum neuen Teams-Tool äussern. Der Verband gebe zu einzelnen Tools keine Empfehlungen ab, schreibt er. Ob ein solches Tool eingesetzt werde, liege im Ermessen der einzelnen Unternehmen und hänge von der Organisation und Arbeitskultur ab. Und: Wichtig sei, dass der Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer stets beachtet werden.
Darf der Arbeitgeber den Standort überwachen? Roger Rudolph ist Professor für Arbeits- und Privatrecht an der Universität Zürich. Er sagt, aus organisatorischen Gründen dürfe ein Arbeitgeber während der Arbeitszeit den Ort erfassen. Ausserhalb der Arbeitszeit sei eine Standortüberwachung aber nicht zulässig.
Darf eine Firma grundsätzlich ihre Mitarbeitenden überwachen? Technisch sind heute Firmen in der Lage, den Output ihrer Mitarbeitenden digital zu tracken. Zum Beispiel, indem sie die Arbeit am Computer (Bildschirmzeit, Tastaturtippen, Tracken von Suchbegriffen online usw.) überwachen. Arbeitsrechtler Roger Rudolph spricht hier aber von einer juristischen Grauzone. Firmen dürften die Leistung ihrer Angestellten messen – das sei abgedeckt durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Zum anderen verbiete aber das Gesetz die systematische Verhaltensüberwachung. Was erlaubt sei und was nicht, müsse im Einzelfall angeschaut werden, sagt Rudolph. Gerichte hätten schon unterschiedlich geurteilt.
Transparenz ist vorgeschrieben: «Wenn überwacht wird, dann müssen die Mitarbeitenden das wissen», hält Rudolph fest. Es gebe Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn in einer Firma gestohlen würde, dann sei unter Umständen kurzfristig eine versteckte Kamera zulässig. Die Massnahme müssten aber verhältnismässig sein, sagt der Arbeitsrechtler. Grundsätzlich hätten die Angestellten das Recht zu wissen, welche Daten über sie bearbeitet würden. Dazu gehörten auch Überwachungsmassnahmen.