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Überwachung von Metadaten Threema muss Behörden keine Daten bereitstellen

  • Der Schweizer Messenger-Dienst siegt gegen die Strafverfolgungsbehörden vor Bundesgericht. Er muss keine Daten liefern.
  • Den Datenaustausch hatte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD gefordert.
  • Das Bundesgericht bestätigt damit einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts von 2020.

Die Schweizer App Threema verspricht anonymen Austausch mit anderen Personen, ob per Nachricht oder Internet-Anruf. Den Behörden passt das aber nicht. Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) forderte 2018 eine Echtzeitüberwachung der Metadaten und die Aufhebung der Transportverschlüsselung.

Privatsphäre gegen Sicherheit

Für Martin Blatter, CEO und Mitgründer von Threema, handelt es sich dabei um ein «populistisches Mittel, um von Behördenversagen abzulenken.» Immerhin seien den Behörden bei allen grossen Anschlägen der letzten Jahre die Täter ja ohnehin schon bekannt gewesen.

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Aus dem Archiv: Profitiert «Threema» vom Wirbel um WhatsApp?
Aus 10 vor 10 vom 18.03.2021.
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 24 Sekunden.

Der ÜPF wiederum stützt sich aufs Fernmeldegesetz. Dieses besagt, dass «Fernmeldedienstanbieter» wie Swisscom und Sunrise den Strafverfolgungsbehörden auf Anfrage gespeicherte Daten aushändigen müssen. Dasselbe gelte für Threema.

Lauf durch die Instanzen

Threema ging vors Bundesverwaltungsgericht und bekam recht. Das EJPD zog den Fall weiter ans Bundesgericht – das den Entscheid am 29. April bestätigte. Die Begründung: Apps wie Threema würden keine Leitungs- oder Funkinfrastruktur bieten, sondern lediglich Informationen in bestehende einspeisen.

Es ist ein wichtiger Sieg des Datenschutzes über den überschiessenden Schnüffelstaat.
Autor: Martin Blatter CEO und Mitgründer Threema

CEO Blatter spricht von einem «Sieg über den überschiessenden Schnüffelstaat». Hätte das Gericht anders entschieden, wäre Threema wohl ins Ausland gezogen.

Beim EJPD und beim ÜPF nimmt man das Urteil lediglich zur Kenntnis. Gegenüber SRF wolle man noch keinen Kommentar abgeben.

Threema als Sicherheitslücke

Digitalexperte Jean-Claude Frick begrüsst den Entscheid. Um die öffentliche Sicherheit macht er sich keine Sorgen. Vom Datenaustausch wären nicht etwa Terroristinnen betroffen, sondern die breite Masse an Benutzern. «Wer nicht gefunden werden will, findet ohnehin einen Weg», sagt Frick.

Vorhandene Daten bleiben nie geheim.
Autor: Jean-Claude Frick Digitalexperte bei Comparis

Gefährliche Sicherheitslücken gebe es erst, wenn Apps wie Threema Verschlüsselungen aufheben und Daten speichern würden: «Vorhandene Daten bleiben nie geheim. Sie werden immer irgendwann geleakt und fallen Hackern in die Hände», so der Digitalexperte.

Tagesschau, 18.05.2021, 19:30 Uhr

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